Darf ich mit Alkohol Auto fahren?
Nur unter 0,5 Promille — und für manche gar nicht. Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille Blutalkohol. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Bus-Lenker gilt 0,1 Promille. Von 0,5 bis 0,79 ‰ droht eine Strafe von 300 bis 3.700 € und eine Vormerkung (Führerschein bleibt beim ersten Mal). Ab 0,8 ‰ wird der Führerschein entzogen (mindestens 1 Monat) plus Verkehrscoaching. Ab 1,6 ‰ oder bei Verweigern des Alkomattests drohen 1.600–5.900 €, mindestens 6 Monate Entzug und Nachschulung. Kurz: unter 0,5, sonst teuer.
📋 Die Regeln
- Allgemeine Grenze: 0,5 Promille
- Probeführerschein & Profis: 0,1 Promille
- 0,5–0,79 ‰: 300–3.700 € + Vormerkung
- Ab 0,8 ‰: Führerschein-Entzug (ab 1 Monat)
- Test verweigern = höchste Strafstufe
🔓 Ausnahmen
- Verweigern des Alkomattests = Behandlung wie ab 1,6 ‰
- „Restalkohol am Morgen“ zählt — Abbau nur ~0,1 ‰/Stunde
- Ab 0,8 ‰ kann die Versicherung bis zu 11.000 € regressieren
⚠️ Strafen & Bußgelder
Die Strafen steigen gestaffelt: 0,5–0,79 ‰ = 300–3.700 € + Vormerkung; 0,8–1,19 ‰ = ab 800 € + Entzug mind. 1 Monat + Verkehrscoaching (100 €); 1,2–1,59 ‰ = 1.200–4.400 € + Entzug mind. 4 Monate + Nachschulung; ab 1,6 ‰ oder Verweigern = 1.600–5.900 €, Entzug mind. 6 Monate, Nachschulung (~500 €) plus Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung. Drei Vormerkdelikte in zwei Jahren = Entzug mind. 3 Monate. Achtung Mythos: „Kaffee oder ein deftiges Frühstück machen schneller nüchtern“ ist falsch — nur Zeit baut Alkohol ab (~0,1 ‰/Stunde). Tipp: Im Zweifel nicht fahren, auch am Morgen danach.
📎 Offizielle Quellen
- ÖAMTC · Alkohol am Steuer →
- oesterreich.gv.at · Führerschein / Alkohol →
- oesterreich.gv.at · Vormerksystem →
❓ Häufige Fragen
Welche Promillegrenze gilt in Österreich?
Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille Blutalkohol. Für Personen mit Probeführerschein sowie für Lkw- und Busfahrer gilt eine strengere Grenze von 0,1 Promille. Wer darüber fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit Geldstrafe und je nach Höhe mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Was passiert zwischen 0,5 und 0,8 Promille?
In diesem Bereich drohen eine Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister. Es handelt sich um eines der Vormerkdelikte. Beim ersten Mal bleibt der Führerschein in der Regel, bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren kann er entzogen werden.
Ab wann wird der Führerschein entzogen?
Ab 0,8 Promille wird die Lenkberechtigung entzogen, mindestens einen Monat, zusätzlich ist ein Verkehrscoaching fällig. Mit steigendem Wert verlängert sich der Entzug, ab 1,6 Promille auf mindestens sechs Monate, und es kommen Nachschulung, Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung dazu.
Was, wenn ich den Alkomattest verweigere?
Die Verweigerung des Alkomattests wird wie die höchste Stufe behandelt, also wie ab 1,6 Promille. Das bedeutet eine hohe Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate sowie verpflichtende Nachschulung und Untersuchungen.
Bin ich am Morgen danach noch betroffen?
Ja. Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, etwa 0,1 Promille pro Stunde. Nach einer durchzechten Nacht kannst du am Morgen noch deutlich über der Grenze liegen. Weder Kaffee noch Essen oder Schlaf beschleunigen den Abbau — nur Zeit hilft.
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