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KFG · Zulassung
Aktualisiert Juni 2026

🚗 Darf ich mein Auto selbst anmelden?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — du darfst dein Auto selbst anmelden. In Österreich läuft die Kfz-Zulassung über die Zulassungsstelle, die von den Versicherungen betrieben wird — du meldest dort an, wo du die Haftpflicht abschließt. Du brauchst Lichtbildausweis, Meldebestätigung, Typenschein bzw. COC, bei Gebrauchten ein gültiges §-57a-„Pickerl“ und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Das Pickerl ist die wiederkehrende Überprüfung: erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung, dann alle 2 Jahre, dann jährlich (3-2-1). Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit der Haftpflichtprämie eingehoben, nicht separat. Kurz: ja, bei der Zulassungsstelle der Versicherung mit den richtigen Papieren.

📋 Die Regeln

  • Zulassung über die Zulassungsstelle der Versicherung
  • eVB-Nummer statt Papier-Versicherungsbestätigung
  • Bei Gebrauchten: gültiges §-57a-Pickerl
  • Pickerl-Intervall 3-2-1 Jahre
  • Motorbez. Steuer mit der Haftpflichtprämie

🔓 Ausnahmen

  • Neuwagen: bei Erstzulassung noch kein Pickerl nötig
  • Anmeldung für Dritte braucht eine Vollmacht
  • Probefahrt-/Überstellungskennzeichen: eigene Regeln

⚠️ Strafen & Bußgelder

Die Grund-Zulassungsgebühr liegt 2026 bei rund 125 €, die Gesamtkosten typischerweise bei 180–220 € inklusive Tafeln und Bearbeitung. Fahren ohne gültiges Pickerl oder ohne Zulassung/Versicherung ist eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen und möglicher Abmeldung. Achtung Mythos: „Ich muss mein Auto bei der Bezirkshauptmannschaft anmelden“ ist meist falsch — die normale Zulassung erfolgt bei der Zulassungsstelle der Versicherung, nicht bei der Bezirksbehörde. Tipp: Hol vorab die eVB-Nummer bei deiner Versicherung und bring Typenschein und Pickerl-Nachweis mit.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wo melde ich mein Auto an?

In Österreich erfolgt die Kfz-Zulassung bei einer Zulassungsstelle, die von den Versicherungen betrieben wird. Du meldest das Auto dort an, wo du auch die Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt. Der Gang zur Bezirkshauptmannschaft ist für die normale Zulassung nicht nötig.

Welche Unterlagen brauche ich?

Du brauchst einen Lichtbildausweis, eine Meldebestätigung, den Typenschein oder die Einzelgenehmigung beziehungsweise das COC-Papier sowie die eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung. Bei einem Gebrauchtwagen ist zusätzlich ein gültiges Pickerl nach § 57a erforderlich.

Was ist das Pickerl?

Das Pickerl ist die wiederkehrende technische Überprüfung nach § 57a KFG. Bei Neuwagen ist sie erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre und schließlich jährlich. Dieses 3-2-1-Intervall stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher bleibt.

Was kostet die Zulassung?

Die Grundgebühr für die Zulassung liegt 2026 bei rund 125 Euro. Mit Kennzeichentafeln und Bearbeitung betragen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 180 und 220 Euro. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird nicht separat gezahlt, sondern mit der Haftpflichtprämie eingehoben.

Brauche ich einen Hauptwohnsitz in Österreich?

Ja, in der Regel musst du das Fahrzeug auf deinen eigenen Namen mit Hauptwohnsitz in Österreich anmelden. Eine Anmeldung für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht möglich. Für Probe- oder Überstellungsfahrten gelten eigene Kennzeichen und Regeln.

🔎 Häufige Suchanfragen

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