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StVO · Halten & Parken
Aktualisiert Juni 2026

🅿️ Darf ich am Gehsteig parken oder halten?

Nein
Kurze Antwort

Nein — grundsätzlich nicht. Nach der StVO sind Halten und Parken am Gehsteig verboten, außer eine Bodenmarkierung erlaubt es ausdrücklich. Halten ist ein kurzes Anhalten zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen; Parken ist das Verlassen des Fahrzeugs oder ein Halten über 10 Minuten. Beim Halten auf der Fahrbahn musst du mindestens 3 m Restfahrbahn freilassen. Die meisten Parkvergehen werden mit einem Organmandat (oft rund 36 €) oder einer Anonymverfügung (ca. 21–72 €) geahndet, zahlbar binnen 14 Tagen. Kurz: nein, der Gehsteig ist für Fußgänger da — außer es ist eigens markiert.

📋 Die Regeln

  • Halten & Parken am Gehsteig verboten
  • Erlaubt nur mit Bodenmarkierung
  • Halten = kurz; Parken = über 10 Min oder verlassen
  • Auf der Fahrbahn 3 m Restbreite freilassen
  • Organmandat oft rund 36 €, 14 Tage Frist

🔓 Ausnahmen

  • Markierte Parkflächen am Gehsteig: Parken erlaubt
  • Kurzes Halten zum Be-/Entladen kann zulässig sein
  • In Kurzparkzonen gelten zusätzlich Parkschein/Parkpickerl

⚠️ Strafen & Bußgelder

Verwaltungsstrafen für Parkvergehen können bis zu 726 € reichen, praktisch bekommst du aber ein Organmandat (rund 36 €) oder eine Anonymverfügung (ca. 21–72 €), zahlbar binnen 14 Tagen. Wer Gehsteige, Schutzwege oder Fußgänger gefährdet, wird strenger bestraft, und das Fahrzeug kann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Achtung Mythos: „Zwei Räder am Randstein sind okay, wenn das Auto halb auf der Straße steht“ ist falsch — Parken am Gehsteig ist verboten, egal wie viel des Autos auf dem Gehsteig steht, solange keine Markierung es erlaubt. Tipp: Zahl ein Organmandat fristgerecht, sonst folgt ein teureres Strafverfahren.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich am Gehsteig parken?

Grundsätzlich nein. Nach der StVO sind sowohl das Halten als auch das Parken am Gehsteig verboten. Erlaubt ist es nur dort, wo eine Bodenmarkierung das Parken oder Halten am Gehsteig ausdrücklich gestattet.

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Halten ist ein kurzes Anhalten, etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder zum Be- und Entladen. Parken ist das Verlassen des Fahrzeugs oder jedes Halten, das länger dauert als für diese Tätigkeiten nötig oder länger als zehn Minuten.

Wie viel Platz muss ich freilassen?

Beim Halten oder Parken auf der Fahrbahn musst du mindestens drei Meter Restfahrbahnbreite für den übrigen Verkehr freilassen. Bleibt weniger Platz, ist das Halten oder Parken an dieser Stelle nicht zulässig.

Was kostet falsches Parken?

Verwaltungsstrafen können bis zu 726 Euro betragen, in der Praxis bekommst du aber meist ein Organmandat von rund 36 Euro oder eine Anonymverfügung zwischen etwa 21 und 72 Euro. Die Frist zur Zahlung beträgt 14 Tage.

Kann mein Auto abgeschleppt werden?

Ja. Wenn du Gehsteige, Schutzwege oder Fußgänger blockierst oder gefährdest, kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Das ist deutlich teurer als das eigentliche Strafmandat, weshalb sich korrektes Parken lohnt.

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