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Pyrotechnikgesetz 2010
Aktualisiert Juni 2026

🎆 Darf ich Feuerwerk und Böller zünden?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Teilweise — es kommt auf Kategorie und Ort an. Nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 ist Kategorie F1 (Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) ab 12 Jahren fast überall erlaubt. Kategorie F2 (Raketen, Batterien, Kracher) ist ab 16, aber das Zünden im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten — auch in der Silvesternacht. Nur der Bürgermeister kann per Verordnung bestimmte Bereiche freigeben. Kategorie F3 braucht ab 18 eine behördliche Bewilligung. In der Nähe von Kirchen, Spitälern und Heimen gilt zusätzlicher Schutz. Kurz: F1 ja, F2 im Ort meist nein.

📋 Die Regeln

  • F1 (Wunderkerzen) ab 12 — fast überall erlaubt
  • F2 (Raketen, Kracher) ab 16
  • F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten
  • Nur der Bürgermeister kann Bereiche freigeben
  • F3 ab 18 nur mit Bewilligung

🔓 Ausnahmen

  • Gemeinde-Verordnung kann F2 örtlich erlauben
  • Nähe von Kirchen, Spitälern, Heimen: zusätzlich eingeschränkt
  • Zustimmung des Grundeigentümers hebt das Ortsverbot nicht auf

⚠️ Strafen & Bußgelder

Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 3.600 € oder bis zu drei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe geahndet werden. Das Zünden im Wohngebiet oder in der Nähe von Menschenmengen liegt am oberen Ende. F2-Feuerwerk darf nur einzeln und getrennt abgebrannt werden. Achtung Mythos: „Zu Silvester darf jeder in der Stadt Raketen zünden“ ist falsch — F2-Raketen sind im Ortsgebiet das ganze Jahr verboten, auch am 31. Dezember, außer eine konkrete Gemeinde-Verordnung erlaubt es. Tipp: Prüfe vorher die Verordnung deiner Gemeinde und halte Abstand zu Personen und Gebäuden.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich zu Silvester Raketen zünden?

Im Ortsgebiet grundsätzlich nicht. F2-Feuerwerk wie Raketen und Batterien ist im verbauten Gebiet das ganze Jahr verboten, auch in der Silvesternacht. Nur wenn der Bürgermeister per Verordnung einen bestimmten Bereich freigibt, ist es dort erlaubt. Außerhalb des Ortsgebiets ist es für Personen ab 16 zulässig.

Welche Feuerwerke sind immer erlaubt?

Kategorie F1 — also Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk und ähnliche Kleinartikel — ist ab 12 Jahren das ganze Jahr über und nahezu überall erlaubt, weil davon nur geringe Gefahr ausgeht. Trotzdem solltest du Rücksicht auf Menschen und Tiere nehmen.

Ab welchem Alter darf ich Feuerwerk kaufen?

F1 ab 12 Jahren, F2 (Raketen, Kracher) ab 16 Jahren und F3 ab 18 Jahren. F3 darf außerdem nur mit behördlicher Bewilligung verwendet werden. Der Verkauf an Jüngere ist verboten, und der Handel kontrolliert das Alter.

Was kostet ein Verstoß?

Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet werden, in schweren Fällen sogar mit bis zu drei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Das Zünden im Wohngebiet oder nahe Menschenmengen wird strenger bestraft.

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück böllern?

Nicht ohne Weiteres. Liegt dein Grundstück im Ortsgebiet, gilt das F2-Verbot trotzdem — die Zustimmung des Grundeigentümers hebt das gemeindliche Verbot nicht auf. Nur eine Verordnung der Gemeinde kann den Bereich freigeben.

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