← FFCheckDarf Ich?EN
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Aktualisiert Juni 2026

📱 Darf ich meinen Handyvertrag kündigen?

Ja
Kurze Antwort

Ja — du darfst deinen Handyvertrag kündigen, im Rahmen der Vertragsbedingungen. Die Mindestvertragsdauer darf nach dem TKG höchstens 24 Monate betragen (volle 24 Monate nur bei echtem Vorteil, z. B. subventioniertem Gerät). In der Verlängerungsphase ist die Kündigungsfrist auf 1 Monat zum Monatsende begrenzt. Bei einer einseitigen Preiserhöhung gibt es nach § 57 TKG ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst kostenlos und ohne Restlaufzeit kündigen, wenn du fristgerecht widersprichst. Eine geplante Preisänderung muss 3 Monate vorher angekündigt werden, und deine Nummer nimmst du mit. Kurz: ja, normal nach Frist, bei Preiserhöhung sofort und gratis.

📋 Die Regeln

  • Mindestvertragsdauer höchstens 24 Monate
  • Verlängerung: Kündigungsfrist max. 1 Monat
  • Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG)
  • Preisänderung 3 Monate vorher ankündigen
  • Nummer mitnehmen (Rufnummernmitnahme)

🔓 Ausnahmen

  • Bei vereinbarter Index-/VPI-Anpassung kein Sonderkündigungsrecht
  • Rufnummernmitnahme vor Vertragsende beantragen
  • Volle 24-Monats-Bindung nur bei echtem Vorteil

⚠️ Strafen & Bußgelder

Kündigst du einen befristeten Vertrag vorzeitig ohne Sonderkündigungsrecht, kann der Anbieter die Restlaufzeit-Entgelte verlangen. Mit gültigem §-57-Sonderkündigungsrecht (echte Preiserhöhung) zahlst du für die offene Laufzeit nichts. Achtung Mythos: „In einem 24-Monats-Vertrag komme ich nie vorzeitig raus“ ist falsch — jede einseitige, nicht-indexbedingte Preiserhöhung löst ein kostenloses Sonderkündigungsrecht aus. Tipp: Beantrage die Rufnummernmitnahme, bevor du den alten Vertrag endgültig beendest, sonst verlierst du die Nummer.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie lange darf mich ein Handyvertrag binden?

Die Mindestvertragsdauer darf nach dem Telekommunikationsgesetz höchstens 24 Monate betragen. Eine volle Bindung von 24 Monaten ist nur zulässig, wenn du einen echten Vorteil bekommst, etwa ein subventioniertes Handy. In der anschließenden Verlängerungsphase ist die Kündigungsfrist auf einen Monat begrenzt.

Wie kündige ich richtig?

Eine ordentliche Kündigung muss den Anbieter vor Ablauf der Mindestvertragsdauer erreichen, oft mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende. Kündigst du nicht rechtzeitig, geht der Vertrag in die monatlich kündbare Phase über. Kündige am besten schriftlich und nachweisbar.

Kann ich bei einer Preiserhöhung kündigen?

Ja. Bei einer einseitigen Preiserhöhung gewährt § 57 TKG ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst kostenlos und ohne Zahlung der Restlaufzeit kündigen, wenn du innerhalb der gesetzten Frist widersprichst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Erhöhung handelt.

Gilt das auch bei Indexanpassungen?

Nein. Beruht die Preiserhöhung auf einer bereits im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Index- oder Verbraucherpreisindex-Klausel, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Nur eine einseitige Preiserhöhung außerhalb einer solchen Klausel löst das kostenlose Kündigungsrecht aus.

Behalte ich meine Rufnummer?

Ja. Über die Rufnummernmitnahme kannst du deine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Wichtig ist, dass du die Mitnahme beantragst, bevor du den alten Vertrag endgültig beendest, da die Nummer sonst verloren gehen kann.

🔎 Häufige Suchanfragen

Wonach Leute suchen, wenn sie hier landen:

  • “handyvertrag kündigen österreich”
  • “mindestvertragsdauer 24 monate handy”
  • “sonderkündigung handy preiserhöhung”
  • “handyvertrag kündigungsfrist”
  • “rufnummernmitnahme österreich”
  • “handytarif wechseln 2026”

🔗 Verwandte Fragen