Darf ich Gartenabfälle oder Laub verbrennen?
Nein — das offene Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Das Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) untersagt das punktuelle wie flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb genehmigter Anlagen — auch von biogenen Gartenabfällen. Erfasst sind unbehandelte Pflanzenreste wie Laub, Gras, Strauch- und Baumschnitt, Stroh. Richtig entsorgst du sie über Kompost, Biotonne oder Mistplatz/Recyclinghof. Ausnahmen gibt es nur per Verordnung des Landeshauptmanns oder Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Behörde kann ein illegales Feuer sofort löschen lassen. Kurz: nein, Laub und Gartenabfälle dürfen nicht offen verbrannt werden.
📋 Die Regeln
- Offenes Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten
- Gilt für Laub, Gras, Strauch- und Baumschnitt
- Richtig: Kompost, Biotonne, Mistplatz
- Ausnahmen nur per Verordnung oder Bescheid
- Behörde kann das Feuer löschen lassen
🔓 Ausnahmen
- Übungen von Feuerwehr und Bundesheer sind erlaubt
- Brauchtumsfeuer (z. B. Sonnwendfeuer) je nach Region
- Lagerfeuer/Grillen mit sauberem Holz ist kein Abfallverbrennen
⚠️ Strafen & Bußgelder
Das illegale offene Verbrennen ist eine Verwaltungsübertretung nach dem BLRG und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 € geahndet; örtliche Abfall- und Feuerregeln können weitere Sanktionen vorsehen. Achtung Mythos: „Mein eigenes Laub darf ich im Herbst auf dem eigenen Grundstück verbrennen“ ist in Österreich falsch — das offene Verbrennen von Gartenabfällen ist bundesweit verboten; nur enge Ausnahmen oder ein konkreter Bescheid erlauben es. Tipp: Kompostiere Laub und Grünschnitt oder bring es zum Mistplatz, das ist kostenlos oder günstig und immer legal.
📎 Offizielle Quellen
- RIS · Bundesluftreinhaltegesetz →
- oesterreich.gv.at · Abfall & Umwelt →
- WKO · Verbrennen biogener Materialien →
❓ Häufige Fragen
Darf ich Laub im Garten verbrennen?
Nein. Das Bundesluftreinhaltegesetz verbietet das offene Verbrennen biogener Materialien außerhalb genehmigter Anlagen, und dazu zählen auch Laub, Gras sowie Strauch- und Baumschnitt. Du musst die Gartenabfälle stattdessen kompostieren oder über Biotonne und Mistplatz entsorgen.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
Ausnahmen bestehen nur, wenn der Landeshauptmann sie per Verordnung zulässt oder die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall einen Bescheid erteilt, etwa zum Verbrennen von schädlings- oder krankheitsbefallenem Pflanzenmaterial. Auch manche Brauchtumsfeuer sind je nach Region erlaubt.
Ist ein Lagerfeuer auch verboten?
Ein kleines Lagerfeuer oder Grillen mit sauberem, unbehandeltem Brennholz gilt nicht als Abfallverbrennen und ist daher nicht vom BLRG erfasst. Es gelten aber örtliche Feuer-, Wald- und Abstandsregeln, und bei Trockenheit kann ein regionales Feuerverbot bestehen.
Was kostet illegales Verbrennen?
Das illegale offene Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Verwaltungsübertretung und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 3.630 Euro geahndet werden. Zusätzlich können örtliche Abfall- und Feuervorschriften weitere Strafen vorsehen.
Wie entsorge ich Gartenabfälle richtig?
Laub, Grasschnitt und Strauchschnitt entsorgst du am besten über den eigenen Kompost, die Biotonne oder den Mistplatz beziehungsweise Recyclinghof der Gemeinde. Das ist legal, umweltgerecht und meist kostenlos oder nur mit geringen Gebühren verbunden.
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