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ABGB · Bauordnung der Länder
Aktualisiert Juni 2026

🧱 Darf ich einen Zaun an der Grundgrenze bauen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — aber an die Grenze auf eigenem Grund, nicht auf die Grenze. Eine Einfriedung stellst du auf deinem eigenen Grund an die Grundgrenze; ein Zaun genau auf der Grenze nutzt den Nachbargrund mit und braucht dessen Zustimmung. Die Bewilligungs- und Höhengrenzen sind Ländersache: Viele Länder erlauben Zäune bis ~1,5 m bewilligungsfrei, Burgenland bis 1,80 m anzeigefrei, Wien bis 2,50 m ohne Bewilligung, Tirol meist mit Anzeige ab ~2 m. Das ABGB kennt eine rechtsseitige Einfriedungspflicht (§ 858): Jeder ist für den Zaun an seiner rechten Seite (von der Straße) zuständig. Ein Grenzzaun in Miteigentum wird gemeinsam erhalten. Kurz: ja auf eigenem Grund, Höhe je Bundesland.

📋 Die Regeln

  • Zaun an die Grenze auf eigenem Grund
  • Auf die Grenze nur mit Zustimmung des Nachbarn
  • Bewilligung/Höhe sind Ländersache
  • Oft bis ~1,5 m bewilligungsfrei (Wien bis 2,5 m)
  • ABGB § 858: rechtsseitige Einfriedungspflicht

🔓 Ausnahmen

  • Grenzzaun in Miteigentum: Kosten geteilt
  • Bebauungsplan/Ortsbildschutz kann strenger sein
  • Eck-/Sichtdreieck-Regeln können die Höhe begrenzen

⚠️ Strafen & Bußgelder

Baust du über die Grenze ohne Zustimmung, ist das eine Eigentumsstörung — der Nachbar kann die Entfernung verlangen (zivilrechtlich). Überschreitest du die Höhe ohne nötige Anzeige/Bewilligung, ist das eine Verwaltungsübertretung nach der Landes-Bauordnung mit je Bundesland unterschiedlichen Geldstrafen. Achtung Mythos: „Ich darf jeden Zaun bauen, solange er auf meiner Seite steht“ ist nicht ganz richtig — Höhenlimits und Bewilligungsschwellen unterscheiden sich je Land, und Eck-, Sicht- und Ortsbildregeln können dich auch auf eigenem Grund einschränken. Tipp: Frag vor dem Bau bei der Gemeinde nach und sprich dich mit dem Nachbarn ab.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich einen Zaun an der Grundgrenze bauen?

Ja, aber an die Grenze auf deinem eigenen Grund, nicht auf die Grenzlinie selbst. Ein Zaun genau auf der Grenze nutzt auch den Nachbargrund und braucht daher die Zustimmung des Nachbarn. Auf deinem eigenen Grund darfst du in der Regel bis an die Grenze heran bauen.

Wie hoch darf der Zaun sein?

Das hängt vom Bundesland ab, denn die Bauordnung ist Ländersache. Viele Länder erlauben Zäune bis etwa 1,5 Meter bewilligungsfrei, das Burgenland bis 1,80 Meter anzeigefrei und Wien bis 2,50 Meter ohne Bewilligung. In Tirol ist ab rund 2 Meter meist eine Bauanzeige nötig.

Wer zahlt den Grenzzaun?

Das ABGB kennt mit § 858 eine rechtsseitige Einfriedungspflicht: Jeder Eigentümer ist für den Zaun an seiner rechten Seite, von der Straße aus gesehen, zuständig, der dann ihm allein gehört. Ein gemeinsam auf der Grenze errichteter Zaun steht im Miteigentum, und die Erhaltungskosten werden geteilt.

Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?

Für einen Zaun auf deinem eigenen Grund grundsätzlich nicht. Willst du den Zaun aber genau auf die Grenzlinie setzen, brauchst du die Zustimmung des Nachbarn, weil du dessen Grund mitbenützt. Ein bestehender Grenzzaun in Miteigentum darf nicht einseitig entfernt oder verändert werden.

Was passiert bei einem zu hohen Zaun?

Überschreitest du die zulässige Höhe ohne erforderliche Anzeige oder Bewilligung, ist das eine Verwaltungsübertretung nach der Landes-Bauordnung mit je nach Bundesland unterschiedlichen Geldstrafen. Baust du über die Grenze, kann der Nachbar zivilrechtlich die Entfernung verlangen.

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