Darf ich ohne Ticket fahren?
Nein — Fahren ohne gültiges Ticket kostet ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Bei den Wiener Linien stieg die Strafe ab 1. Jänner 2026 auf 135 € bei sofortiger Zahlung, bzw. 145 € per Erlagschein — zusätzlich zum Ticketpreis. Das ist ein zivilrechtlicher Anspruch des Verkehrsunternehmens, keine Vorstrafe. Wer aber mit einem gefälschten oder manipulierten Ticket fährt, begeht die Erschleichung einer Leistung nach dem StGB — das ist eine Straftat. Andere Verbünde und die ÖBB setzen ihre Strafen selbst fest, die Beträge unterscheiden sich. Kurz: nein, ohne Ticket zahlst du 135/145 € extra, mit Fälschung wird es strafbar.
📋 Die Regeln
- Wien ab 2026: 135 € (sofort) / 145 € (Erlagschein)
- Strafe kommt zusätzlich zum Ticketpreis
- Erhöhtes Entgelt ist zivilrechtlich, keine Vorstrafe
- Gefälschtes Ticket = Straftat (Erschleichung)
- ÖBB & andere Verbünde: eigene Beträge
🔓 Ausnahmen
- Erschleichung einer Leistung (StGB): bis 1 Monat Haft oder Geldstrafe
- Wiederholungstäter: Polizei und schärfere Maßnahmen möglich
- Beträge außerhalb Wiens weichen ab
⚠️ Strafen & Bußgelder
In Wien zahlst du seit 2026 135 € bei sofortiger Zahlung oder 145 € per Erlagschein, jeweils plus den Fahrpreis. Zahlst du gar nicht, kann das Unternehmen die Forderung per Mahnung, Inkasso und Bezirksgericht eintreiben. Mit gefälschtem Ticket drohen wegen Erschleichung einer Leistung bis zu 1 Monat Haft oder eine Geldstrafe. Achtung Mythos: „Schwarzfahren ist automatisch eine Vorstrafe“ ist falsch — bloßes Fahren ohne Ticket ist ein zivilrechtliches Beförderungsentgelt, keine Vorstrafe; strafbar wird es erst durch Täuschung wie ein gefälschtes Ticket. Tipp: Löse vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket, das ist immer billiger als die Strafe.
📎 Offizielle Quellen
- Wiener Linien · Tarife ab 1.1.2026 →
- oesterreich.gv.at · Öffentlicher Verkehr →
- RIS · § 149 StGB (Erschleichung) →
❓ Häufige Fragen
Was kostet Schwarzfahren in Wien?
Seit 1. Jänner 2026 kostet das erhöhte Beförderungsentgelt bei den Wiener Linien 135 Euro bei sofortiger Zahlung und 145 Euro, wenn du per Erlagschein zahlst. Dieser Betrag kommt jeweils zusätzlich zum Preis eines gültigen Tickets.
Ist Schwarzfahren eine Straftat?
Bloßes Fahren ohne gültiges Ticket ist keine Straftat, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch des Verkehrsunternehmens auf das erhöhte Beförderungsentgelt. Strafbar wird es erst, wenn du täuschst, etwa mit einem gefälschten oder manipulierten Ticket. Dann liegt eine Erschleichung einer Leistung vor.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Zahlst du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht, kann das Unternehmen die Forderung per Mahnung und Inkasso und letztlich über das Bezirksgericht eintreiben. Dadurch wird es teurer als der ursprüngliche Strafbetrag. Bei wiederholtem Schwarzfahren kann auch die Polizei beigezogen werden.
Bekomme ich eine Vorstrafe?
Nur in Ausnahmefällen. Einfaches Schwarzfahren führt zu keiner Vorstrafe. Eine strafrechtliche Verfolgung droht erst, wenn du dir die Beförderung durch Täuschung erschleichst, etwa mit einem gefälschten Ticket. Dann sind bis zu ein Monat Haft oder eine Geldstrafe möglich.
Gilt der Wiener Betrag überall?
Nein. Die 135 bzw. 145 Euro gelten für die Wiener Linien. Andere Verkehrsverbünde und die ÖBB legen ihre erhöhten Beförderungsentgelte selbst fest und passen sie eigenständig an, weshalb der Betrag außerhalb Wiens abweichen kann.
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