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Lieferverzug · Konsumentenschutz
Aktualisiert Juni 2026

📦 Meine Online-Bestellung kommt nicht — was darf ich?

Ja
Kurze Antwort

Du hast klare Rechte — Nachfrist setzen, dann zurücktreten und Geld zurück. Kommt die Online-Bestellung nicht rechtzeitig, liegt Lieferverzug vor: Setze dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist (meist 1–3 Wochen). Verstreicht sie ohne Lieferung, darfst du den Rücktritt vom Vertrag erklären und die volle Rückzahlung verlangen. Bei Online-/Fernabsatzkäufen hast du zusätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (FAGG) ohne Grund. Der Händler trägt das Risiko des Transports bis die Ware bei dir ankommt — ein verlorenes Paket ist sein Problem. Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel und zügig. Kurz: ja, du musst nie unbegrenzt warten.

📋 Die Regeln

  • Bei Verzug: angemessene Nachfrist setzen (1–3 Wochen)
  • Danach Rücktritt und volle Rückzahlung
  • Online zusätzlich: 14 Tage Rücktritt ohne Grund
  • Rückzahlung binnen 14 Tagen, gleiches Zahlungsmittel
  • Transportrisiko trägt der Händler

🔓 Ausnahmen

  • Fixgeschäft: sofortiger Rücktritt ohne Nachfrist
  • Maßanfertigung/Hygiene/Digitales: kein 14-Tage-Rücktritt
  • Bei Verschulden zusätzlich Schadenersatz möglich

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wichtige Fristen: das 14-tägige FAGG-Rücktrittsrecht und die Rückzahlung binnen 14 Tagen nach Rücktritt. Schick Nachfrist und Rücktritt am besten per Einschreiben mit Rückschein, das sichert den Beweis. AK und das Europäische Verbraucherzentrum bieten kostenlose Musterbriefe. Achtung Mythos: „Wenn ich bezahlt habe, muss ich warten, solange der Shop braucht“ ist falsch — du kannst eine Frist setzen, dann zurücktreten und dein Geld zurückfordern; du bist nie zu unbegrenztem Warten verpflichtet. Tipp: Hat der Händler den Verzug verschuldet, kannst du auch Mehrkosten eines Deckungskaufs als Schadenersatz verlangen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Was tue ich, wenn die Bestellung nicht kommt?

Setze dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist, oft ein bis drei Wochen. Liefert er auch dann nicht, kannst du den Rücktritt vom Vertrag erklären und die volle Rückzahlung des bereits bezahlten Geldes verlangen. Du bist nicht verpflichtet, unbegrenzt zu warten.

Gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht auch hier?

Ja, bei Online- und Fernabsatzkäufen hast du zusätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem FAGG, ohne dass du einen Grund angeben musst. Ausgenommen sind unter anderem Maßanfertigungen, schnell verderbliche Waren, entsiegelte Hygieneartikel und bereits begonnene digitale Inhalte.

Wer haftet, wenn das Paket verloren geht?

Der Händler trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung während des Transports, bis die Ware bei dir als Verbraucher ankommt. Ein verlorenes Paket ist daher das Problem des Verkäufers, nicht deines. Du kannst Lieferung oder Rückzahlung verlangen.

Wie schnell muss ich mein Geld zurückbekommen?

Nach einem wirksamen Rücktritt ist die Rückzahlung zügig und grundsätzlich binnen 14 Tagen fällig, und zwar mit demselben Zahlungsmittel, das du verwendet hast. Ware, die nach einem Rücktritt noch eintrifft, kannst du auf Kosten des Händlers zurücksenden.

Kann ich zusätzlich Schadenersatz fordern?

Ja. Hat der Verkäufer den Lieferverzug schuldhaft verursacht, kannst du zusätzlich Schadenersatz verlangen, etwa die Mehrkosten eines Deckungskaufs, wenn du die Ware woanders teurer besorgen musstest. Sichere dafür Belege und deinen Schriftverkehr.

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