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Personenbeförderungsgesetz (PBG)
Aktualisiert Juni 2026

🚆 Was passiert, wenn ich in der Schweiz schwarzfahre?

Nein
Kurze Antwort

Nein — ohne gültiges Billett zu fahren kostet einen Zuschlag und kann strafbar sein. Wer im öffentlichen Verkehr ohne gültiges Billett angetroffen wird, zahlt den Fahrpreis plus einen Zuschlag (Art. 20 PBG): 90 CHF beim 1. Mal, 130 CHF beim 2., 160 CHF ab dem 3. Mal innert zwei Jahren. Diese Wiederholungen werden über ein nationales Register (geführt von PostAuto) erfasst und nach bezahlter Schuld nach 2 Jahren gelöscht. Vorsätzliches oder wiederholtes Schwarzfahren auf Selbstkontroll-Strecken ist zudem eine Übertretung (Art. 57 PBG) mit Busse bis 10'000 CHF (in der Praxis meist einige hundert Franken). Kurz: nein — es kostet Zuschlag und kann angezeigt werden.

📋 Die Regeln

  • Zuschlag: 90 / 130 / 160 CHF (1./2./3. Mal)
  • Immer plus den Fahrpreis
  • Nationales Register der Wiederholungstäter (PostAuto)
  • Eintrag nach bezahlter Schuld nach 2 Jahren gelöscht
  • Vorsätzlich/wiederholt: Busse bis 10'000 CHF (Art. 57 PBG)

🔓 Ausnahmen

  • Graufahren (Abo vergessen): tieferer Zuschlag (~70/110 CHF)
  • Kein ordentlicher Strafregistereintrag bei der Übertretung
  • Übertretung wird auf Antrag verfolgt

⚠️ Strafen & Bussen

Beim ersten Mal zahlst du den Fahrpreis plus 90 CHF, danach gestaffelt mehr. Vorsätzliches oder wiederholtes Schwarzfahren ist eine Übertretung nach Art. 57 PBG mit einer Busse bis zu 10'000 CHF; in der Praxis sind es meist einige hundert Franken, bei notorischen Fällen mehr. Ein ordentlicher Strafregistereintrag entsteht dadurch nicht. Vorsicht vor einem Mythos: «beim ersten Mal passiert nichts» — falsch; schon beim ersten Mal gibt es einen Zuschlag und einen Registereintrag. Tipp: löse das Billett vor der Fahrt und trage bei einem Abo den gültigen Nachweis mit, um den Graufahr-Zuschlag zu vermeiden.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Was kostet Schwarzfahren?

Wer ohne gültiges Billett angetroffen wird, zahlt den Fahrpreis plus einen Zuschlag. Dieser beträgt 90 Franken beim ersten Mal, 130 Franken beim zweiten und 160 Franken ab dem dritten Mal innert zwei Jahren. Die Wiederholungen werden national erfasst und nach zwei Jahren gelöscht.

Gibt es ein Register?

Ja. Seit 2019 führt PostAuto im Auftrag der Branche ein nationales Register über erhöhte Beförderungsentgelte. Es koordiniert die gestaffelten Zuschläge für Wiederholungstäter über alle Transportunternehmen hinweg. Ein Eintrag wird nach bezahlter Schuld nach zwei Jahren wieder gelöscht.

Ist Schwarzfahren strafbar?

Vorsätzliches oder wiederholtes Schwarzfahren auf Strecken mit Selbstkontrolle ist eine Übertretung nach Artikel 57 des Personenbeförderungsgesetzes. Es droht eine Busse bis zu 10'000 Franken, in der Praxis meist einige hundert Franken. Ein ordentlicher Strafregistereintrag entsteht dadurch jedoch nicht.

Was ist Graufahren?

Graufahren bedeutet, dass du ein gültiges Abonnement hast, es aber gerade nicht dabei hast und nicht vorweisen kannst. Der Zuschlag ist dann tiefer als beim eigentlichen Schwarzfahren, etwa 70 oder 110 Franken. Trage dein Abo oder den digitalen Nachweis deshalb stets mit dir.

Passiert beim ersten Mal wirklich etwas?

Ja. Schon beim ersten Mal zahlst du den Fahrpreis plus 90 Franken Zuschlag, und der Vorfall wird im nationalen Register erfasst. Es stimmt nicht, dass beim ersten Mal nichts passiert. Löse dein Billett deshalb immer vor Fahrtantritt, um Zuschlag und Eintrag zu vermeiden.

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