Darf ich ein Auto in die Schweiz importieren?
Ja — mit Verzollung und anschliessender Zulassung. Bei der Einfuhr meldest du das Fahrzeug beim BAZG (Zoll) an und legst Rechnung/Vertrag, Fahrzeugpapiere und Ausweis vor. Es fallen an: 4% Automobilsteuer, 8,1% Einfuhr-MWST (auf Wert plus Kosten und Abgaben) und ein gewichtsabhängiger Zoll (Autos mit EU/EFTA-Ursprung meist zollfrei). Du erhältst das Formular 13.20A als Verzollungsnachweis (Gebühr 20 CHF), das du für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt brauchst — dort folgen Typengenehmigung und MFK-Prüfung. Beim Umzug in die Schweiz ist das Auto zoll- und steuerfrei, wenn du es ≥6 Monate im Ausland besessen und genutzt hast (kein Verkauf im 1. Jahr). Kurz: ja, mit Steuern und Zulassung — beim Umzug oft abgabefrei.
📋 Die Regeln
- Verzollung beim BAZG mit Rechnung & Papieren
- 4% Automobilsteuer + 8,1% Einfuhr-MWST
- Gewichtsabhängiger Zoll (EU/EFTA-Ursprung meist zollfrei)
- Formular 13.20A für die Zulassung (20 CHF)
- Dann Typengenehmigung + MFK beim Strassenverkehrsamt
🔓 Ausnahmen
- Übersiedlungsgut: zoll-/steuerfrei bei ≥6 Monaten Besitz & Nutzung
- Kein Verkauf des Übersiedlungsfahrzeugs im 1. Jahr (sonst Abgaben fällig)
- Einfuhr innert 2 Jahren nach dem Umzug (Formular 18.44)
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ein Fahrzeug nicht oder falsch verzollt, riskiert Nachforderungen von Steuern und Zoll sowie Bussen wegen Zollwiderhandlung. Wer ein zollfrei eingeführtes Übersiedlungsfahrzeug innert eines Jahres verkauft, muss die Abgaben nachzahlen. Vorsicht vor einem Mythos: «innerhalb Europas kann ich mein Auto einfach in die Schweiz fahren» — falsch; die Schweiz ist nicht in der EU, jede Einfuhr muss verzollt werden. Tipp: melde das Fahrzeug bei der ersten Einfuhr an, bewahre den Verzollungsnachweis 13.20A auf und plane die MFK-Prüfung ein.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Welche Abgaben fallen beim Autoimport an?
Bei der Einfuhr eines Autos fallen eine Automobilsteuer von 4 Prozent, die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent und ein gewichtsabhängiger Zoll an. Autos mit Ursprung in der EU oder EFTA sind mit gültigem Ursprungsnachweis in der Regel zollfrei. Die Mehrwertsteuer wird auf Wert plus Kosten und Abgaben berechnet.
Was ist das Formular 13.20A?
Das Formular 13.20A ist der Verzollungsnachweis, den du nach der Einfuhr erhältst. Du brauchst es, um das Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt zuzulassen. Es kostet 20 Franken und ist seit Ende 2024 auch digital über die Plattform Stadi verfügbar.
Kann ich mein Auto beim Umzug zollfrei einführen?
Ja, als Übersiedlungsgut ist das Auto zoll-, steuer- und mehrwertsteuerfrei, wenn du es mindestens sechs Monate im Ausland besessen und persönlich genutzt hast und nach dem Umzug weiter nutzt. Die Einfuhr muss innert zwei Jahren nach dem Umzug erfolgen, mit dem Formular 18.44.
Darf ich das eingeführte Auto sofort verkaufen?
Ein zollfrei als Übersiedlungsgut eingeführtes Fahrzeug darfst du im ersten Jahr nicht verkaufen, sonst werden die Abgaben nachträglich fällig. Diese Sperrfrist soll verhindern, dass die Abgabefreiheit für den Umzug zum steuerfreien Handel mit Fahrzeugen genutzt wird.
Brauche ich nach dem Import eine Prüfung?
Ja. Nach der Verzollung folgen die Typengenehmigung und die Motorfahrzeugkontrolle, die MFK, beim kantonalen Strassenverkehrsamt, bevor du Kontrollschilder erhältst. Erst danach darfst du das Fahrzeug in der Schweiz im Strassenverkehr einsetzen. Plane diese Schritte rechtzeitig ein.
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