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AHV-Ausgleichskasse · ESTV
Aktualisiert Juni 2026

💼 Darf ich mich in der Schweiz selbständig machen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — mit Anerkennung des Status und eigenen Sozialbeiträgen. Die selbständige Erwerbstätigkeit wird von der AHV-Ausgleichskasse im Einzelfall anhand der wirtschaftlichen Fakten anerkannt (eigener Name und Rechnung, eigenes Risiko, eigene Investitionen, mehrere Auftraggeber) — nicht der Vertrag entscheidet. Du zahlst die AHV/IV/EO-Beiträge (rund 10%) vollständig selbst; es gibt keine ALV (keine Arbeitslosenversicherung) und keine obligatorische Unfall-/Pensionskassenpflicht. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von 100'000 CHF obligatorisch (Einzelfirma). MWST-pflichtig wirst du ab 100'000 CHF steuerbarem Umsatz (Anmeldung bei der ESTV). Kurz: ja, mit AHV-Anerkennung und eigenen Beiträgen.

📋 Die Regeln

  • Status durch die AHV-Ausgleichskasse anerkennen lassen
  • Eigene AHV/IV/EO-Beiträge ~10%
  • Keine ALV, keine obligatorische UVG/BVG
  • Handelsregister ab 100'000 CHF Umsatz
  • MWST-Pflicht ab 100'000 CHF Umsatz (ESTV)

🔓 Ausnahmen

  • Beitragssatz sinkt bei tiefem Einkommen (bis 5,371%), Minimum 530 CHF/Jahr
  • Reduzierte MWST-Schwelle (150'000 CHF) für gewisse Vereine/Kultur/Sport
  • Status wird nach wirtschaftlichen Fakten beurteilt, nicht nach Vertrag

⚠️ Strafen & Bussen

Wer eine Scheinselbständigkeit geltend macht, die von der Ausgleichskasse nicht anerkannt wird, gilt als unselbständig erwerbend, mit Folgen für Beiträge und Versicherungen. Wer die MWST-Pflicht oder die Handelsregisterpflicht missachtet, riskiert Nachforderungen und Bussen. Vorsicht vor einem Mythos: «als Selbständige bin ich automatisch arbeitslosenversichert» — falsch; es gibt keine ALV für Selbständige. Tipp: lass deinen Status früh von der Ausgleichskasse anerkennen, plane die fehlende Arbeitslosen- und Vorsorgedeckung ein und kläre die MWST-Pflicht.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie werde ich selbständig anerkannt?

Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet im Einzelfall, ob du selbständig erwerbend bist, anhand der wirtschaftlichen Fakten: ob du in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelst, eigenes Risiko trägst, eigene Investitionen tätigst und für mehrere Auftraggeber arbeitest. Der Vertrag allein ist nicht entscheidend.

Welche Beiträge muss ich zahlen?

Als Selbständigerwerbende zahlst du die AHV-, IV- und EO-Beiträge von zusammen rund zehn Prozent vollständig selbst. Bei tiefem Einkommen sinkt der Satz, mit einem Mindestbeitrag pro Jahr. Es gibt keine Arbeitslosenversicherung und keine obligatorische Unfall- oder Pensionskassenpflicht für dich.

Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?

Eine Einzelfirma muss sich ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken ins Handelsregister eintragen. Darunter ist die Eintragung freiwillig. Der Eintrag schafft Klarheit über Firma und Inhaber und ist Voraussetzung für gewisse geschäftliche Schritte und für die Aufnahme in bestimmte Register.

Ab wann bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Mehrwertsteuerpflichtig wirst du ab einem steuerbaren Jahresumsatz von 100'000 Franken und musst dich dann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Für gewisse gemeinnützige, kulturelle oder Sportorganisationen gilt eine höhere Schwelle von 150'000 Franken steuerbaren Umsatzes.

Bin ich als Selbständige arbeitslosenversichert?

Nein. Selbständigerwerbende sind nicht über die Arbeitslosenversicherung versichert und erhalten kein Arbeitslosengeld, wenn die Tätigkeit wegfällt. Plane diese Lücke ein, etwa mit Reserven, und denke an eine freiwillige Vorsorge, da auch keine obligatorische Pensionskasse besteht.

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