Darf ich meine Wohnung in der Schweiz auf Airbnb vermieten?
Es kommt darauf an — Untermiete braucht die Zustimmung des Vermieters, und Städte schränken Kurzzeitmiete ein. Mietest du selbst, brauchst du nach dem Obligationenrecht (OR) für die Untervermietung (auch via Airbnb) die Zustimmung des Vermieters; er darf aus bestimmten Gründen ablehnen. Zusätzlich gelten kommunale Regeln. Beispiel Stadt Zürich (illustrativ): In Wohnzonen ist Kurzzeitvermietung auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt. Die dauerhafte Umnutzung einer Wohnung zum Business-Apartment/Dauer-Airbnb braucht ein Baugesuch. Das Bundesgericht stützte 2026 die Zürcher Befugnis, solche Nutzungen einzuschränken. Dazu kommen Kurtaxe und Steuern. Kurz: ja, mit Zustimmung und innerhalb der lokalen Grenzen.
📋 Die Regeln
- Untermiete braucht Zustimmung des Vermieters (OR)
- Zusätzlich gelten kommunale Regeln
- Zürich: max 90 Tage/Jahr in Wohnzonen
- Dauer-Airbnb/Business-Apartment: Baugesuch nötig
- Kurtaxe und Steuern beachten
🔓 Ausnahmen
- Eigentümer ohne Vermieter: keine Untermiete-Zustimmung nötig (aber kommunale Regeln gelten)
- Andere Gemeinden: eigene Obergrenzen oder keine
- Zürcher Regelung zur Dauerumnutzung: Inkraftsetzung Herbst 2026 vorgesehen
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Extremfall die Kündigung des Mietverhältnisses. Wer die kommunalen Vorgaben (z. B. die 90-Tage-Grenze oder die Baugesuchspflicht in Zürich) missachtet, riskiert behördliche Massnahmen und Bussen. Vorsicht vor einem Mythos: «meine Wohnung gehört mir, ich kann unbegrenzt auf Airbnb vermieten» — falsch; als Mieter brauchst du Zustimmung, und Städte wie Zürich begrenzen die Kurzzeitmiete. Tipp: Zustimmung schriftlich einholen und die Tageslimite deiner Gemeinde prüfen.
📎 Offizielle Quellen
- Bundesgericht stützt Zürcher Airbnb-Regeln (20 Minuten) →
- Airbnb · Verantwortung Gastgeber Schweiz →
- Property Owner · Kurzzeitmiete Schweiz →
❓ Häufige Fragen
Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
Ja, wenn du selbst Mieter bist. Nach dem Obligationenrecht brauchst du für die Untervermietung, auch über Airbnb, die Zustimmung des Vermieters. Er darf sie aus bestimmten Gründen verweigern, etwa bei missbräuchlichen Bedingungen. Hol die Zustimmung am besten schriftlich ein.
Wie viele Tage darf ich vermieten?
Das hängt von der Gemeinde ab. In der Stadt Zürich ist die Kurzzeitvermietung in Wohnzonen auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt. Andere Gemeinden haben eigene Obergrenzen oder gar keine. Prüfe deshalb die konkreten Regeln deiner Stadt oder Gemeinde.
Brauche ich eine Bewilligung?
Für die dauerhafte Umnutzung einer Wohnung zu einem Business-Apartment oder Dauer-Airbnb verlangt die Stadt Zürich ein Baugesuch, auch ohne bauliche Änderungen. Das Bundesgericht hat 2026 die Befugnis der Stadt gestützt, solche Nutzungen einzuschränken oder zu verbieten.
Muss ich Steuern und Kurtaxe zahlen?
Ja. Für Gäste fällt in der Regel eine Kurtaxe an, und deine Einnahmen aus der Vermietung sind einkommenssteuerpflichtig. Je nach Umfang kann auch die Mehrwertsteuer relevant werden. Informiere dich bei deiner Gemeinde und dem Steueramt über die konkreten Pflichten.
Darf ich als Eigentümer frei vermieten?
Als Eigentümer brauchst du keine Zustimmung eines Vermieters, aber die kommunalen Regeln gelten trotzdem. In Zürich greifen die 90-Tage-Grenze in Wohnzonen und die Baugesuchspflicht für die dauerhafte Umnutzung. Frei und unbegrenzt vermieten kannst du also auch als Eigentümer nicht.
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