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Bund + kantonal · Beispiel Zürich
Aktualisiert Juni 2026

Darf ich in der Schweiz wild campen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Es kommt auf Ort und Höhe an — ein einzelnes Biwak in den Bergen ist oft toleriert, sonst ist Wildcampen stark eingeschränkt. Es gibt kein einheitliches Bundesverbot, aber ein Geflecht aus Wald-, Natur- und Jagdrecht sowie kantonalen Regeln. Ein einzelnes Biwak über der Baumgrenze durch eine kleine Gruppe ist breit toleriert, wenn man rücksichtsvoll ist und kein Verbot gilt. Verboten/eingeschränkt sind: der Schweizerische Nationalpark (streng verboten), eidg. Wildschutzgebiete, Wildruhezonen, Naturschutzgebiete, der Wald und Gewässernähe. Beispiel Kanton Zürich (illustrativ): Wildcampen ist weitgehend untersagt; ein Biwak nur mit Einwilligung des Grundeigentümers. Kurz: ein achtsames Biwak hoch oben ja, im Wald und in Schutzgebieten nein.

📋 Die Regeln

  • Kein einheitliches Bundesverbot, aber viele Schichten
  • Einzelnes Biwak über der Baumgrenze: oft toleriert
  • Nationalpark streng verboten
  • Wald, Schutzgebiete, Wildruhezonen: verboten/eingeschränkt
  • Kanton Zürich: nur mit Einwilligung des Eigentümers

🔓 Ausnahmen

  • Notbiwak aus Sicherheitsgründen: zulässig
  • Mehrtägiges Zelten im Tal/Kulturland: meist Eigentümer-Einwilligung nötig
  • Tessin, Wallis, Graubünden: strenger

⚠️ Strafen & Bussen

Wer in Schutzgebieten, im Nationalpark, in Wildruhezonen oder im Wald wild campt, riskiert eine Busse und eine Wegweisung. Im Nationalpark werden Verstösse konsequent geahndet (Bussen im Bereich von rund 100–300 CHF; genaue Beträge variieren und sind nicht überall bestätigt). Vorsicht vor einem Mythos: «in der Schweiz darf man überall in der Natur zelten» — falsch; nur ein achtsames einzelnes Biwak hoch über der Baumgrenze ist meist toleriert, vieles andere ist verboten. Tipp: im Tal und im Kanton Zürich immer die Einwilligung des Grundeigentümers einholen und Schutzgebiete meiden.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich in der Schweiz wild campen?

Es kommt auf Ort und Höhe an. Ein einzelnes, achtsames Biwak über der Baumgrenze ist breit toleriert, solange kein Verbot gilt. Mehrtägiges Zelten im Tal, im Kulturland oder im Wald ist stark eingeschränkt und braucht meist die Einwilligung des Grundeigentümers.

Wo ist Wildcampen verboten?

Verboten oder stark eingeschränkt ist es im Schweizerischen Nationalpark, in eidgenössischen Wildschutzgebieten, in Wildruhezonen, in Naturschutzgebieten, im Wald und in Gewässernähe. Die Kantone Tessin, Wallis und Graubünden sind besonders streng. Prüfe die Regeln der konkreten Region vor Ort.

Was gilt im Kanton Zürich?

Im Kanton Zürich ist Wildcampen weitgehend untersagt. Ein einzelnes Biwak ist nur mit der Einwilligung des Grundeigentümers erlaubt, und im Wald nur mit Zustimmung des Waldeigentümers. Naturschutzgebiete sind tabu. Übernachten ist sonst nur auf dafür vorgesehenen Anlagen erlaubt.

Ist ein Notbiwak erlaubt?

Ja. Ein echtes Notbiwak aus Sicherheitsgründen, etwa bei Wettersturz oder Erschöpfung in den Bergen, ist zulässig. Ein im Voraus geplantes Biwak gilt dagegen rechtlich als Wildcampen und unterliegt den normalen Einschränkungen. Hinterlasse keinen Abfall und sei rücksichtsvoll.

Wie hoch sind die Bussen?

Im Nationalpark und in Schutzgebieten werden Verstösse mit Bussen geahndet, im Bereich von rund 100 bis 300 Franken. Die genauen Beträge variieren je nach Gebiet und Kanton und sind nicht überall bestätigt. Schon allein deshalb lohnt es sich, Schutzgebiete konsequent zu meiden.

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