Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Ja, gestaffelt bis 2033. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden — schrittweise nach Ausstellungs- bzw. Geburtsjahr. Für Kartenführerscheine (ab 1999) gilt z. B.: Ausstellung 1999–2001 → bis 19.01.2026, 2002–2004 → bis 19.01.2027, 2005–2007 → bis 19.01.2028. Papierführerscheine (vor 1999) richten sich nach dem Geburtsjahr; wer vor 1953 geboren ist, hat bis 19.01.2033 Zeit. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch — deine Fahrerlaubnis bleibt, keine neue Prüfung, kein Gesundheitscheck.
📋 Die Regeln
- Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine
- Kartenführerschein: 1999–2001 → 2026, 2002–2004 → 2027, 2005–2007 → 2028 (usw. bis 2033)
- Papierführerschein (vor 1999): Frist nach Geburtsjahr
- Vor 1953 geboren: Umtausch bis 19.01.2033
- Reine Verwaltungssache — Fahrerlaubnis bleibt, keine Prüfung/MPU
🔓 Ausnahmen
- Die Fahrerlaubnis selbst läuft nicht ab — nur das Dokument muss erneuert werden
- Wer ohnehin einen neuen Führerschein beantragt (z. B. nach Verlust), erhält direkt das neue Modell
- Im Ausland kann ein nicht umgetauschter Alt-Führerschein strenger behandelt werden
⚠️ Strafen & Bußgelder
Fährst du nach Ablauf deiner Frist mit dem alten Dokument, ist das in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit mit 10 € Verwarnungsgeld — die Fahrerlaubnis bleibt gültig, es ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Trotzdem solltest du rechtzeitig umtauschen: Bei Kontrollen im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument als ungültig gewertet werden, und Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde sind kurz vor den Stichtagen lang.
📎 Offizielle Quellen
- Bundesregierung · FAQ Führerschein-Umtausch (Fristen) →
- ADAC · Fristen für den Führerschein-Umtausch →
- BMV · Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? →
❓ Häufige Fragen
Muss ich meinen Führerschein wirklich umtauschen?
Ja. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden — gestaffelt nach Ausstellungs- bzw. Geburtsjahr. Es ist EU-weit vorgeschrieben.
Welche Frist gilt für mich?
Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr: 1999–2001 bis 19.01.2026, 2002–2004 bis 2027, 2005–2007 bis 2028 und so weiter. Bei Papierführerscheinen (vor 1999) zählt das Geburtsjahr; wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.
Muss ich eine neue Prüfung machen?
Nein. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen — es sind weder eine erneute Fahrprüfung noch ärztliche Untersuchungen oder eine MPU nötig.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
In Deutschland droht nur ein Verwarnungsgeld von 10 € — die Fahrerlaubnis bleibt gültig. Es ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Im Ausland kann ein nicht umgetauschtes Dokument aber als ungültig behandelt werden.
Wo tausche ich den Führerschein um?
Bei der Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts, vielerorts auch online über i-Kfz. Du brauchst meist ein biometrisches Passfoto, den alten Führerschein und den Personalausweis; die Bearbeitung kostet rund 25–30 €.
🔎 Häufige Suchanfragen
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