Darf ich gefundenes Geld oder Sachen behalten?
Nicht einfach so. Wer eine verlorene Sache (auch Bargeld) findet, muss sie nach dem Fundrecht (§ 965 ff. BGB) dem Verlierer oder Eigentümer melden. Ist der unbekannt und der Wert über 10 €, musst du den Fund unverzüglich beim Fundbüro/der Behörde anzeigen. Meldet sich der Eigentümer, bekommst du die Sache zurück oder einen Finderlohn (5 % bis 500 €, darüber 3 %). Bleibt der Eigentümer 6 Monate nach der Anzeige unbekannt, wirst du Eigentümer. Einfach behalten, ohne zu melden, kann Fundunterschlagung (§ 246 StGB) sein.
📋 Die Regeln
- Fund melden: dem Verlierer/Eigentümer, sonst (ab 10 € Wert) dem Fundbüro
- Anzeige unverzüglich — Bargeld zählt als Fundsache
- Finderlohn: 5 % bis 500 €, darüber 3 % des Werts
- Nach 6 Monaten ohne Eigentümer: der Finder wird Eigentümer
- Behalten ohne Meldung kann Fundunterschlagung (§ 246 StGB) sein
🔓 Ausnahmen
- Funde bis 10 € Wert müssen nicht der Behörde gemeldet werden (Verlierer aber ggf. schon)
- Funde in öffentlichen Gebäuden/Verkehrsmitteln gehen an die dortige Fundstelle (eigene Regeln)
- Herrenlose, bewusst weggeworfene Sachen sind keine Fundsachen
⚠️ Strafen & Bußgelder
Meldest du einen Fund nicht und behältst ihn, kann das Fundunterschlagung (§ 246 StGB) sein — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren —, besonders bei höheren Werten. Zudem verlierst du den Anspruch auf Finderlohn und musst die Sache herausgeben, wenn der Eigentümer auftaucht. Wer korrekt anzeigt, ist auf der sicheren Seite und kann nach sechs Monaten rechtmäßig Eigentümer werden.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Darf ich gefundenes Geld behalten?
Nicht ohne Weiteres. Bargeld ist eine Fundsache. Liegt der Wert über 10 € und ist der Verlierer unbekannt, musst du den Fund beim Fundbüro anzeigen. Erst wenn sich nach sechs Monaten niemand meldet, darfst du das Geld behalten.
Ab welchem Wert muss ich einen Fund melden?
Ab 10 €. Funde mit höherem Wert musst du, wenn der Eigentümer unbekannt ist, unverzüglich der zuständigen Stelle (Fundbüro) anzeigen. Bei geringerem Wert besteht keine Anzeigepflicht bei der Behörde.
Bekomme ich einen Finderlohn?
Ja. Meldet sich der Eigentümer, hast du Anspruch auf Finderlohn: 5 % des Werts bis 500 €, für den darüber liegenden Teil 3 %. Bei Tieren gelten 3 %. Den Finderlohn kannst du fordern, wenn du den Fund ordnungsgemäß angezeigt hast.
Wann gehört die Fundsache mir?
Wenn sich sechs Monate nach der Anzeige beim Fundbüro kein Eigentümer meldet, erwirbst du als Finder das Eigentum an der Sache. Davor darfst du sie nicht einfach behalten oder verkaufen.
Was passiert, wenn ich den Fund einfach behalte?
Das kann Fundunterschlagung nach § 246 StGB sein — mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, vor allem bei wertvolleren Funden. Außerdem verlierst du den Anspruch auf Finderlohn und musst die Sache herausgeben.
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