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Kommunale Satzung · Ordnungsrecht
Aktualisiert Juni 2026

💩 Darf ich Hundekot liegen lassen?

Nein
Kurze Antwort

Nein. Als Hundehalter musst du den Kot deines Hundes auf Gehwegen, Straßen, Plätzen und in Grünanlagen entfernen. Das regeln die kommunalen Satzungen (Straßenreinigungs-/Hundekot-Satzungen) — eine bundesweit einheitliche Norm gibt es nicht, die Pflicht gilt aber praktisch überall. Wer den Haufen liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nimm also Kotbeutel mit. Auf dem eigenen Grundstück ist es deine Sache; rein auf Nachbars Grundstück darf der Hund natürlich nicht.

📋 Die Regeln

  • Pflicht zur Entfernung auf öffentlichen Wegen, Plätzen und in Grünanlagen
  • Geregelt in der kommunalen Satzung — gilt praktisch überall
  • Liegenlassen ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)
  • Kotbeutel mitführen; in vielen Städten kontrolliert das Ordnungsamt
  • Auf fremden (Nachbar-)Grundstücken hat der Hund nichts zu suchen

🔓 Ausnahmen

  • Eigenes Grundstück: keine öffentlich-rechtliche Entfernungspflicht (aber Hygiene/Nachbarn beachten)
  • Blindenführ-/Assistenzhunde: teils Sonderregeln in einzelnen Satzungen
  • Land-/Forstwege abseits von Ortschaften: oft weniger streng — Satzung beachten

⚠️ Strafen & Bußgelder

Das Liegenlassen von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder hängen von der Kommune ab: oft 10–150 € (z. B. Brandenburg ab 10–20 €, Bayern bis 150 €). In Großstädten kann es teurer werden — in Berlin etwa Verwarnungsgeld 55 € bzw. Bußgeld 80–300 €, in Grünanlagen bis 1.500 €. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Muss ich Hundekot wirklich entfernen?

Ja. Auf öffentlichen Wegen, Plätzen und in Grünanlagen bist du als Halter verpflichtet, den Kot deines Hundes zu beseitigen. Das schreiben die kommunalen Satzungen vor — praktisch überall in Deutschland.

Was kostet liegengelassener Hundekot?

Je nach Stadt etwa 10 bis 150 €. In Großstädten kann es deutlich teurer werden — in Berlin bis 300 €, in Grünanlagen mancherorts bis 1.500 €. Die genaue Höhe steht in der örtlichen Satzung.

Gilt das auch im Wald oder auf Feldwegen?

Oft etwas weniger streng als in Ortschaften, aber rücksichtslos liegen lassen solltest du den Kot auch dort nicht. Auf Wegen, Liegewiesen und in der Nähe von Spielplätzen gilt die Entfernungspflicht in der Regel ebenfalls.

Muss ich auf meinem eigenen Grundstück aufräumen?

Öffentlich-rechtlich nicht — das ist deine Sache. Aus Hygienegründen und mit Blick auf Nachbarn ist es trotzdem ratsam. Was der Hund auf fremden Grundstücken hinterlässt, musst du dagegen entfernen.

Wie weise ich nach, dass ich Beutel dabei hatte?

Das musst du nicht beweisen — entscheidend ist, dass kein Kot liegen bleibt. Führe immer Kotbeutel mit; in vielen Städten gibt es kostenlose Spender. So vermeidest du Ärger mit dem Ordnungsamt.

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