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MiLoG · gesetzlicher Mindestlohn
Aktualisiert Juni 2026

💶 Habe ich Anspruch auf den Mindestlohn?

Ja
Kurze Antwort

Ja, fast immer. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland — auch im Minijob, in Teilzeit und für die meisten Aushilfen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €); für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € geplant. Der Anspruch ist nicht verzichtbar: Eine Vereinbarung unter Mindestlohn ist unwirksam, du kannst die Differenz nachfordern. Auch für die Berechnung musst du die geleisteten Stunden korrekt erfassen.

📋 Die Regeln

  • Mindestlohn seit 1.1.2026: 13,90 € / Stunde (2027 geplant: 14,60 €)
  • Gilt für fast alle Beschäftigten — auch Minijob und Teilzeit
  • Anspruch ist unverzichtbar — Vereinbarung darunter ist unwirksam
  • Differenz zum Mindestlohn ist nachforderbar
  • Arbeitszeit muss korrekt dokumentiert werden

🔓 Ausnahmen

  • Ausgenommen: Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubis, bestimmte Praktika und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten
  • Branchen-Mindestlöhne (Tarif) können höher liegen
  • Selbstständige/echte Werkverträge fallen nicht unter das MiLoG

⚠️ Strafen & Bußgelder

Zahlt der Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn, kannst du die Nachzahlung verlangen — der Anspruch verfällt nicht durch Ausschlussklauseln und verjährt erst nach drei Jahren. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 500.000 €; den Verstoß kontrolliert der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Beschwerden sind dort anonym möglich.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € geplant. Tarifliche Branchen-Mindestlöhne können darüber liegen.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja. Auch im Minijob und in Teilzeit hast du Anspruch auf den vollen Mindestlohn pro Stunde. Aus der Verdienstgrenze und dem Stundenlohn ergibt sich, wie viele Stunden du arbeiten darfst.

Was kann ich tun, wenn ich weniger bekomme?

Du kannst die Differenz zum Mindestlohn nachfordern — der Anspruch ist unverzichtbar und verjährt erst nach drei Jahren. Hilft das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht, kannst du dich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden, auch anonym.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?

Ja. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, bestimmte Pflicht- und Orientierungspraktika sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Muss meine Arbeitszeit erfasst werden?

Ja, in vielen Bereichen ist die Arbeitszeit zu dokumentieren — besonders bei Minijobs und in bestimmten Branchen. Das schützt deinen Mindestlohnanspruch, weil sich nur so überprüfen lässt, ob er eingehalten wird.

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