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§ 32 StGB · Notwehr/Nothilfe
Aktualisiert Juni 2026

🛡️ Darf ich mich mit Gewalt wehren?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja, aber nur im erforderlichen Rahmen. Wirst du gegenwärtig und rechtswidrig angegriffen, darfst du dich nach § 32 StGB (Notwehr) verteidigen — und auch anderen helfen (Nothilfe). Erlaubt ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um den Angriff sofort und sicher zu beenden; du musst nicht das mildeste, sondern ein geeignetes, wirksames Mittel wählen. Grenzen: Der Angriff muss gegenwärtig sein (nicht Vergeltung danach), und die Verteidigung darf nicht krass unverhältnismäßig sein (z. B. tödliche Gewalt gegen eine harmlose Ohrfeige). Bei Notwehrüberschreitung aus Angst/Schrecken kann Straffreiheit bestehen (§ 33 StGB).

📋 Die Regeln

  • Voraussetzung: gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
  • Erlaubt ist die erforderliche Verteidigung (geeignet + wirksam)
  • Kein Zwang zum Ausweichen/Flüchten bei rechtswidrigem Angriff
  • Grenze: keine krasse Unverhältnismäßigkeit
  • Auch Nothilfe für andere ist gerechtfertigt (§ 32 StGB)

🔓 Ausnahmen

  • Vergeltung/Rache nach Ende des Angriffs ist keine Notwehr (dann strafbar)
  • Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken: straflos (§ 33 StGB)
  • Gegen Angriffe von Schuldunfähigen (z. B. Kinder) gilt eine eingeschränkte Notwehr

⚠️ Strafen & Bußgelder

Bleibst du im Rahmen der Notwehr, handelst du gerechtfertigt — also straffrei, selbst wenn der Angreifer verletzt wird. Gehst du aber maßlos darüber hinaus oder schlägst nach dem Angriff zu (Vergeltung), kann das Körperverletzung oder Schlimmeres sein — mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Pfefferspray nur „zur Tierabwehr" gegen Menschen einzusetzen ist nur im Notwehrrahmen gedeckt. Im Zweifel gilt: Angriff abwehren, dann aufhören und die Polizei rufen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich mich körperlich wehren?

Ja. Bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich verteidigen — mit den Mitteln, die nötig sind, um den Angriff sicher zu beenden. Du musst nicht fliehen und nicht das schwächste Mittel wählen, sondern ein wirksames.

Wo ist die Grenze der Notwehr?

Die Verteidigung darf nicht krass unverhältnismäßig sein. Tödliche oder schwerste Gewalt gegen einen geringfügigen Angriff ist nicht gedeckt. Und sobald der Angriff vorbei ist, endet die Notwehr — danach zuzuschlagen ist Vergeltung und strafbar.

Muss ich erst weglaufen?

Nein. Gegen einen rechtswidrigen Angriff musst du nicht ausweichen oder flüchten. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Trotzdem ist es klug, eine Eskalation zu vermeiden, wo es gefahrlos möglich ist.

Darf ich anderen zu Hilfe kommen?

Ja, das ist Nothilfe und ebenfalls von § 32 StGB gedeckt. Du darfst eine andere Person, die rechtswidrig angegriffen wird, im selben Rahmen verteidigen wie dich selbst — erforderlich und nicht maßlos.

Was, wenn ich vor Angst zu weit gehe?

Überschreitest du die Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, bleibst du nach § 33 StGB straffrei. Das gilt aber nur für eine Überschreitung aus diesen Schwächezuständen, nicht für gezielte Vergeltung.

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