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§ 39 / § 44 BNatSchG · Artenschutz
Aktualisiert Juni 2026

🐝 Darf ich ein Wespennest entfernen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Nur mit gutem Grund — und bei manchen Arten gar nicht ohne Genehmigung. Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz (§ 39 BNatSchG): Ohne vernünftigen Grund darfst du sie nicht töten, fangen oder ihr Nest zerstören — ein Nest am abgelegenen Dachgiebel musst du also dulden. Geht eine echte Gefahr aus (Nest am Hauseingang, Allergiker im Haushalt), darf es fachgerecht umgesiedelt oder entfernt werden — am besten durch Imker, Schädlingsbekämpfer oder Feuerwehr. Hornissen und Wildbienen sind dagegen besonders geschützt (§ 44 BNatSchG): Ihr Nest zu entfernen oder die Tiere zu töten ist ohne Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde verboten.

📋 Die Regeln

  • Wespen: allgemeiner Schutz — kein Töten/Zerstören ohne vernünftigen Grund (§ 39 BNatSchG)
  • Bei echter Gefahr: fachgerechte Umsiedlung/Entfernung (Imker, Kammerjäger, Feuerwehr)
  • Hornissen und Wildbienen: besonders geschützt (§ 44 BNatSchG)
  • Deren Nest entfernen/Tiere töten nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde
  • Nester sterben im Herbst natürlich ab und werden nicht wiederbesiedelt

🔓 Ausnahmen

  • Konkrete Gefahr (Nest am Eingang, Kita, Allergiker): Entfernung zulässig, möglichst durch Fachleute
  • Hornissen/Wildbienen: Umsiedlung nur mit Genehmigung und durch Sachkundige
  • Im Spätherbst verlassene, abgestorbene Nester dürfen entfernt werden

⚠️ Strafen & Bußgelder

Das Töten geschützter Tiere oder das Zerstören ihrer Nester ohne Grund/Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Bußgelder reichen je nach Land und Art von einigen hundert Euro bis — bei besonders geschützten Arten wie Hornissen — mehreren zehntausend Euro (teils bis 50.000 € und mehr). Lass im Zweifel die untere Naturschutzbehörde oder einen Fachbetrieb entscheiden.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich ein Wespennest einfach entfernen?

Nicht ohne Weiteres. Wespen sind allgemein geschützt — ohne vernünftigen Grund darfst du sie nicht töten oder ihr Nest zerstören. Stört das Nest nicht, musst du es dulden. Bei echter Gefahr ist eine fachgerechte Entfernung erlaubt.

Was gilt für Hornissen?

Hornissen sind besonders geschützt (§ 44 BNatSchG). Ihr Nest zu entfernen oder die Tiere zu töten ist ohne Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde verboten — und sollte ohnehin nur von Fachleuten umgesiedelt werden.

Wann darf ich ein Nest entfernen lassen?

Wenn eine konkrete Gefahr besteht, etwa ein Nest direkt am Hauseingang, an einer Kita oder bei Allergikern im Haushalt. Dann sollte ein Imker, Schädlingsbekämpfer oder die Feuerwehr es fachgerecht umsiedeln oder entfernen.

Was kostet die illegale Zerstörung eines Nests?

Je nach Bundesland und Art einige hundert bis mehrere zehntausend Euro. Bei besonders geschützten Arten wie Hornissen sind Bußgelder bis 50.000 € und mehr möglich. Hol dir im Zweifel vorher die Einschätzung der Naturschutzbehörde.

Muss ich das Nest im Winter dulden?

Nein. Wespen- und Hornissennester sterben im Herbst natürlich ab und werden nicht wiederbesiedelt. Ein verlassenes, abgestorbenes Nest darfst du anschließend gefahrlos entfernen.

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