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StVO · § 68
Aktualisiert Juni 2026

🚸 Darf ich am Gehsteig Rad fahren?

Nein
Kurze Antwort

Nein — grundsätzlich nicht. Nach § 68 StVO ist das Radfahren auf dem Gehsteig und Gehweg verboten; du musst die Fahrbahn oder eine vorhandene Radfahranlage benützen. Ausnahme: Kinder unter 12 dürfen unter Aufsicht (durch eine mindestens 16-jährige Person) am Gehsteig fahren. Ab 12 dürfen Kinder allein fahren, mit Radfahrausweis (Prüfung ab 9 in der 4. Schulstufe) schon ab 10. Kinder unter 12 brauchen einen Helm. Schieben ist immer erlaubt — wer das Rad schiebt, gilt als Fußgänger. Kurz: nein, der Gehsteig ist tabu, außer für kleine Kinder unter Aufsicht oder zum Schieben.

📋 Die Regeln

  • Radfahren am Gehsteig ist verboten (§ 68 StVO)
  • Du musst Fahrbahn oder Radweg benützen
  • Kinder unter 12 nur unter Aufsicht
  • Allein ab 12 (mit Ausweis ab 10)
  • Schieben ist immer erlaubt

🔓 Ausnahmen

  • Rad parken am Gehsteig nur wenn breiter als 2,5 m
  • Wohnstraße/Fußgängerzone nur mit Zusatztafel
  • Helmpflicht für Kinder unter 12 (E-Bike: unter 14)

⚠️ Strafen & Bußgelder

Verstöße gegen die Radregeln werden meist mit einer Organstrafe im Bereich von rund 50 € geahndet (oft 50–72 €), bei fehlender Ausrüstung auch mehr. Wer betrunken Rad fährt, zahlt deutlich mehr: ab 0,8 ‰ sind es 800–3.700 €, ab 1,6 ‰ bis zu 5.900 €, und der Auto-Führerschein kann entzogen werden. Achtung Mythos: „Erwachsene dürfen am Gehsteig fahren, wenn sie langsam fahren oder es sicherer ist“ ist falsch — nur Kinder unter 12 dürfen (unter Aufsicht); für alle anderen ist der Gehsteig nur zum Queren oder Parken erlaubt. Tipp: Steig kurz ab und schieb, wenn du den Gehsteig nutzen musst.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich als Erwachsener am Gehsteig radeln?

Nein. Nach § 68 StVO ist das Radfahren am Gehsteig und Gehweg grundsätzlich verboten. Du musst die Fahrbahn oder eine vorhandene Radfahranlage benützen. Den Gehsteig darfst du als Radfahrer nur queren oder zum Parken nutzen, aber nicht befahren.

Dürfen Kinder am Gehsteig fahren?

Kinder unter 12 Jahren dürfen am Gehsteig fahren, allerdings nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person. Ab 12 Jahren dürfen Kinder allein fahren. Mit einem Radfahrausweis, dessen Prüfung ab 9 Jahren in der vierten Schulstufe möglich ist, schon ab 10.

Darf ich das Rad am Gehsteig schieben?

Ja. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt rechtlich als Fußgänger und nicht als Radfahrer. Das Schieben am Gehsteig ist daher immer erlaubt. Auch das Überqueren des Gehsteigs, um zu einem Radabstellplatz zu gelangen, ist zulässig.

Was kostet das verbotene Fahren am Gehsteig?

Verstöße gegen die Radfahrregeln werden meist mit einer Organstrafe im Bereich von rund 50 Euro geahndet, häufig zwischen 50 und 72 Euro. Bei fehlender Ausrüstung wie dem Helm für Kinder oder bei Gefährdung können höhere Strafen anfallen.

Brauchen Kinder einen Helm?

Ja. Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Helm tragen, und die aufsichtsführende Person ist dafür verantwortlich. Auf einem E-Bike gilt die Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren. Für Erwachsene gibt es keine gesetzliche Helmpflicht, ein Helm wird aber empfohlen.

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