Darf ich betrunken Rad fahren?
Nein, nicht ab 0,8 Promille. Für Radfahrer gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 ‰ — höher als die 0,5 ‰ beim Auto, aber dennoch eine harte Grenze. Diese 0,8-Promille-Grenze gilt auch für normale E-Bikes/Pedelecs mit Tretunterstützung; der Motor ändert nichts. Ab 0,8 bis unter 1,2 ‰ drohen 800–3.700 € Strafe, ab 1,2 ‰ mehr. Wichtig: Betrunkenes Radfahren kann deine Verkehrszuverlässigkeit in Frage stellen — die Behörde kann dir dann sogar den Auto-Führerschein entziehen, obwohl du nur am Rad saßt. Kurz: nein, ab 0,8 ‰ ist Schluss, auch am E-Bike.
📋 Die Regeln
- Alkoholgrenze für Radfahrer: 0,8 ‰
- Gilt auch für E-Bikes/Pedelecs
- 0,8–<1,2 ‰: 800–3.700 € Strafe
- Ab 1,6 ‰: 1.600–5.900 € + Nachschulung
- Möglicher Entzug des Auto-Führerscheins
🔓 Ausnahmen
- 36. StVO-Novelle (ab Mai 2026): E-Scooter 0,5 ‰, E-Bike bleibt 0,8 ‰
- Drogen am Rad: 800–3.700 € unabhängig vom Alkohol
- Alkomat-Verweigerung wird wie der höchste Fall bestraft
⚠️ Strafen & Bußgelder
Die Strafrahmen entsprechen weitgehend dem Auto: 800–3.700 € (0,8–<1,2 ‰), 1.200–4.400 € (1,2–<1,6 ‰) und 1.600–5.900 € (ab 1,6 ‰ oder Verweigerung), bei hoher Promillezahl zusätzlich eine verkehrspsychologische Nachschulung (rund 495 €). Achtung Mythos: „Für betrunkenes Radfahren kann man nie den Auto-Führerschein verlieren“ ist falsch — auch wenn am Rad kein Vormerkpunkt anfällt, kann dich die Behörde als verkehrsunzuverlässig einstufen und den Führerschein entziehen. Tipp: Schieb das Rad lieber oder nimm öffentliche Verkehrsmittel, wenn du getrunken hast.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Welche Promillegrenze gilt am Fahrrad?
Für Radfahrer gilt in Österreich eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille. Das ist höher als die 0,5-Promille-Grenze beim Auto, aber dennoch eine feste Obergrenze. Ab 0,8 Promille ist das Radfahren verboten und wird bestraft.
Gilt das auch für E-Bikes?
Ja. Für normale E-Bikes und Pedelecs mit Tretunterstützung gilt dieselbe 0,8-Promille-Grenze wie für gewöhnliche Fahrräder. Der Elektromotor ändert an der Einstufung nichts. Mit der StVO-Novelle ab Mai 2026 bleibt es beim E-Bike bei 0,8, beim E-Scooter sinkt die Grenze auf 0,5.
Was kostet betrunkenes Radfahren?
Bei 0,8 bis unter 1,2 Promille drohen 800 bis 3.700 Euro, bei 1,2 bis unter 1,6 Promille 1.200 bis 4.400 Euro und ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Tests 1.600 bis 5.900 Euro. Bei hoher Promillezahl kommt eine kostenpflichtige Nachschulung dazu.
Kann ich meinen Auto-Führerschein verlieren?
Ja, das ist möglich. Zwar fällt am Fahrrad kein Vormerkpunkt an, aber betrunkenes Radfahren kann deine Verkehrszuverlässigkeit in Frage stellen. Die Behörde kann dir dann den Führerschein für das Auto entziehen, auch wenn du nur am Rad unterwegs warst.
Darf ich das Rad betrunken schieben?
Ja. Wer das Fahrrad nur schiebt, gilt als Fußgänger und unterliegt nicht der Promillegrenze für Radfahrer. Wenn du getrunken hast, ist Schieben oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die sichere und straffreie Alternative.
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