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Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
Aktualisiert Juni 2026

🧑‍🏭 Darf mein Kind im Sommer arbeiten (Ferialjob)?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Es kommt auf Alter und Schulpflicht an. Ein echter Ferialjob (Beschäftigung) ist erlaubt, sobald die/der Jugendliche 15 ist und die Schulpflicht (9 Jahre) abgeschlossen hat. Unter 15 oder noch schulpflichtig gilt man als „Kind“, und Beschäftigung ist verboten. Leichte Arbeiten (z. B. begrenzte Mithilfe im Familienbetrieb) sind unter dem KJBG ab 13 mit strengen Grenzen möglich. Für unter 18-Jährige gilt: höchstens 8 Stunden/Tag und 40/Woche, ein Nachtarbeitsverbot 20–6 Uhr, 12 Stunden Ruhe danach und eine Wochenruhe von 2 zusammenhängenden Tagen inkl. Sonntag. Kurz: echte Ferialarbeit ab 15, leichte Arbeit ab 13.

📋 Die Regeln

  • Echte Ferialarbeit ab 15 + Schulpflicht erfüllt
  • Leichte Arbeiten ab 13 (strenge Grenzen)
  • Unter 18: max. 8 h/Tag, 40 h/Woche
  • Nachtarbeitsverbot 20–6 Uhr
  • Wochenruhe: 2 Tage inkl. Sonntag

🔓 Ausnahmen

  • Pflichtpraktikum (Schule) ist Ausbildung, nicht Beschäftigung
  • Kultur-/Filmarbeit ab 13 nur mit behördlicher Bewilligung
  • Gefährliche/schwere Tätigkeiten für unter 18 verboten

⚠️ Strafen & Bußgelder

Arbeitgeber, die gegen das KJBG verstoßen (verbotene Zeiten, Nachtarbeit, gefährliche Tätigkeiten), riskieren Verwaltungsstrafen des Arbeitsinspektorats. Eine bezahlte Ferialarbeit unterliegt der Sozialversicherung und dem geltenden Kollektivvertrag. Achtung Mythos: „Ein 14-Jähriger darf einen bezahlten Sommerjob annehmen“ ist meist falsch — bezahlte Beschäftigung setzt den Abschluss der Schulpflicht voraus, in der Regel mit 15; nur eingeschränkte leichte Arbeit ist früher erlaubt. Tipp: Unterscheide das schulische Pflichtpraktikum (Ausbildung) von der bezahlten Ferialarbeit (normales Dienstverhältnis).

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf mein Kind arbeiten?

Eine echte Ferialarbeit, also ein Dienstverhältnis, ist erlaubt, sobald die oder der Jugendliche 15 Jahre alt ist und die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen hat. Wer jünger oder noch schulpflichtig ist, gilt als Kind, und eine Beschäftigung ist grundsätzlich verboten.

Was sind leichte Arbeiten ab 13?

Leichte Arbeiten, etwa eine begrenzte Mithilfe im Familienbetrieb oder in der Landwirtschaft, können nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz schon ab 13 Jahren erlaubt sein. Dafür gelten strenge Grenzen bei Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit, und es darf der Schulbesuch nicht beeinträchtigt werden.

Welche Arbeitszeiten gelten für unter 18-Jährige?

Für Jugendliche unter 18 gelten höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Es besteht ein Nachtarbeitsverbot von 20 bis 6 Uhr, nach jedem Arbeitstag eine Ruhezeit von 12 Stunden und eine Wochenruhe von zwei zusammenhängenden Tagen, die den Sonntag einschließt.

Was ist der Unterschied zwischen Ferialpraktikum und Ferialarbeit?

Ein Ferialpraktikum oder Pflichtpraktikum, das von Schule oder Lehrplan verlangt wird, ist Ausbildung und kann unbezahlt oder geringer entlohnt sein. Eine bezahlte Ferialarbeit dagegen ist ein normales Dienstverhältnis, das der Sozialversicherung und dem geltenden Kollektivvertrag unterliegt.

Was droht dem Arbeitgeber bei Verstößen?

Arbeitgeber, die gegen das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz verstoßen, etwa durch unzulässige Arbeitszeiten, Nachtarbeit oder verbotene Tätigkeiten, müssen mit Verwaltungsstrafen durch das Arbeitsinspektorat rechnen. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche sind zwingend einzuhalten.

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