Gibt es einen Mindestlohn in Österreich?
Keinen gesetzlichen Mindestlohn — aber faktisch über Kollektivverträge. Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn; die Mindestentgelte legen je Branche und Beruf die Kollektivverträge fest. Es gibt über 800 Kollektivverträge, und rund 95–98 % der Beschäftigten sind durch einen erfasst. Ausgehandelt werden sie von den Sozialpartnern — Arbeitgeberseite vor allem die WKO, Arbeitnehmerseite die ÖGB-Gewerkschaften. Die Sozialpartner verfolgen das Ziel, dass kein KV-Mindestlohn unter 2.000 € brutto/Monat (Vollzeit) liegt; die niedrigsten Werte liegen 2026 um 1.950–2.000 € brutto. Gezahlt wird meist 14-mal im Jahr. Kurz: kein Gesetz, aber ein starker KV-Boden.
📋 Die Regeln
- Kein gesetzlicher Mindestlohn
- Mindestlöhne über Kollektivverträge je Branche
- Über 800 KV, rund 95–98 % erfasst
- Ziel: kein KV unter 2.000 € brutto/Monat
- Auszahlung meist 14-mal im Jahr
🔓 Ausnahmen
- Ohne KV: Einzelvertrag, aber nicht sittenwidrig/ausbeuterisch
- KV ist ein Boden: Überzahlung erlaubt, Unterschreiten nicht
- Lehrlinge: eigenes Lehrlingseinkommen laut KV
⚠️ Strafen & Bußgelder
Wer unter den verbindlichen KV-Lohn zahlt, betreibt Lohn- und Sozialdumping und wird nach dem LSD-BG mit empfindlichen Verwaltungsstrafen je betroffenem Arbeitnehmer belegt; dazu kommt der Anspruch des Beschäftigten auf die Differenz. Achtung Mythos: „Österreich hat einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn wie Deutschland“ ist falsch — es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn; der Boden hängt davon ab, welcher Kollektivvertrag gilt. Tipp: Prüfe deinen Kollektivvertrag und die Einstufung, dort steht dein konkreter Mindestlohn.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?
Nein. Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestentgelte werden je Branche und Beruf durch Kollektivverträge festgelegt, die von den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Rund 95 bis 98 Prozent der Beschäftigten sind durch einen Kollektivvertrag erfasst.
Wie hoch ist der niedrigste Mindestlohn?
Die Sozialpartner verfolgen das Ziel, dass kein kollektivvertraglicher Mindestlohn unter 2.000 Euro brutto im Monat bei Vollzeit liegt. Die niedrigsten Werte liegen 2026 ungefähr zwischen 1.950 und 2.000 Euro brutto. Viele Kollektivverträge sehen höhere Mindestlöhne vor.
Wer legt die Mindestlöhne fest?
Die Mindestlöhne werden von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf Arbeitgeberseite ist das vor allem die Wirtschaftskammer, auf Arbeitnehmerseite sind es die Gewerkschaften im ÖGB. Das Ergebnis sind über 800 Kollektivverträge, die die Mindestentgelte branchenweise regeln.
Was gilt, wenn kein Kollektivvertrag besteht?
Gibt es ausnahmsweise keinen Kollektivvertrag, richtet sich der Lohn nach dem individuellen Arbeitsvertrag. Er darf aber nicht sittenwidrig oder ausbeuterisch niedrig sein. Der Kollektivvertrag ist immer ein Mindestboden, eine Überzahlung ist erlaubt, ein Unterschreiten nicht.
Was passiert bei Unterbezahlung?
Wird unter dem verbindlichen Kollektivvertrag bezahlt, liegt Lohn- und Sozialdumping vor. Das wird nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz mit empfindlichen Verwaltungsstrafen je betroffenem Arbeitnehmer geahndet. Zusätzlich kannst du die Differenz auf den korrekten Lohn einfordern.
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