Darf ich gefundene Sachen behalten?
Nein — du musst Funde melden, behalten darfst du sie erst später. Einen Fund musst du unverzüglich beim Fundservice/Fundamt oder der Polizei melden; ab einem Wert von 10 € besteht eine klare Meldepflicht (ABGB-Fundrecht). Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Sachen 10 % des gemeinen Werts, bei nur vergessenen Sachen 5 % (§ 393 ABGB). Über 2.000 € halbiert sich der Finderlohn auf den übersteigenden Teil. Du musst Hinweise zur Suche des Verlustträgers geben. Wird die Sache 1 Jahr nicht abgeholt, wirst du Eigentümer. Kurz: nein zum sofortigen Behalten, aber Finderlohn und Eigentum nach einem Jahr.
📋 Die Regeln
- Funde unverzüglich melden (Meldepflicht ab 10 €)
- Finderlohn: 10 % (verloren), 5 % (vergessen)
- Über 2.000 €: Finderlohn auf den Rest halbiert
- Hinweise zum Verlustträger geben
- Nach 1 Jahr ohne Abholung: du wirst Eigentümer
🔓 Ausnahmen
- Behalten ohne Meldung = Fundunterschlagung (§ 134 StGB)
- Funde in Öffis/Geschäften: dem Betreiber abgeben
- Tiere, Waffen, Dokumente: eigene Regeln, zur Behörde
⚠️ Strafen & Bußgelder
Der Finderlohn beträgt 10 % (verloren) bzw. 5 % (vergessen) des Werts, über 2.000 € nur noch die Hälfte; die Meldepflicht greift ab 10 €, und nach 1 Jahr ohne Verlustträger geht das Eigentum an dich über. Behältst du den Fund, ohne ihn zu melden, kann das als Unterschlagung nach § 134 StGB verfolgt werden. Achtung Mythos: „Finderlohn heißt: Was ich auf der Straße finde, gehört mir“ ist in Österreich falsch — du musst Funde über 10 € melden und wirst erst nach dem Jahr ohne Verlustträger Eigentümer. Tipp: Gib den Fund beim Fundamt oder der Polizei ab und lass dir die Meldung bestätigen.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Muss ich einen Fund melden?
Ja. Einen Fund musst du unverzüglich beim Fundservice oder Fundamt der Gemeinde oder bei der Polizei melden. Ab einem Wert von 10 Euro besteht eine klare Meldepflicht. Du musst außerdem alle Hinweise geben, die helfen, den Verlustträger zu finden.
Wie hoch ist der Finderlohn?
Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn 10 Prozent des gemeinen Werts, bei nur vergessenen Sachen 5 Prozent. Übersteigt der Wert 2.000 Euro, halbiert sich der Finderlohn auf den darüber liegenden Teil, also auf 5 beziehungsweise 2,5 Prozent.
Wann gehört der Fund mir?
Wird die gefundene Sache innerhalb eines Jahres nach der Meldung nicht vom Verlustträger abgeholt, erwirbst du als Finder das Eigentum daran. Vor Ablauf dieses Jahres darfst du den Fund nicht einfach behalten, sondern musst ihn ordnungsgemäß gemeldet und verwahrt haben.
Darf ich den Fund einfach behalten?
Nein. Behältst du einen Fund, ohne ihn zu melden, kann das als Fundunterschlagung nach § 134 StGB strafbar sein, also als gerichtlich strafbare Handlung und nicht bloß als Verlust des Finderlohns. Melde den Fund daher immer ordnungsgemäß.
Was gilt für Funde in Bus oder Geschäft?
Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder Amtsgebäuden folgen besonderen Regeln. Sie sind in der Regel dem Betreiber oder der Behörde zu übergeben und nicht selbst zu behalten. Tiere, Waffen, Dokumente und mutmaßliches Diebesgut sind stets der Behörde zu übergeben.
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