Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Über bestimmten Grenzen ja — gemeldet, nicht versteuert. Eine Schenkungsmeldung ist beim Finanzamt binnen 3 Monaten nach der Schenkung einzubringen. Unter Angehörigen ist sie erst ab einem Gesamtwert von 50.000 € innerhalb eines Jahres nötig, unter Nicht-Angehörigen ab 15.000 € in 5 Jahren. Es handelt sich um eine Transparenz-/Meldepflicht, keine Steuer — Österreich hat seit 2008 keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer, die Meldung löst also keine Steuer aus. Sowohl Geschenkgeber als auch Empfänger (und ein beteiligter Notar/Anwalt) sind meldepflichtig. Übliche Gelegenheitsgeschenke und Hausrat sind ausgenommen. Kurz: ja, ab den Grenzen, aber nur als Meldung.
📋 Die Regeln
- Meldung binnen 3 Monaten nach der Schenkung
- Angehörige: ab 50.000 €/Jahr
- Nicht-Angehörige: ab 15.000 €/5 Jahre
- Es ist eine Meldung, keine Steuer
- Geber und Empfänger sind meldepflichtig
🔓 Ausnahmen
- Immobilien fallen nicht unter die Schenkungsmeldung
- Übliche Gelegenheitsgeschenke und Hausrat sind ausgenommen
- Selbstanzeige wirkt strafbefreiend nur binnen 1 Jahr nach Frist
⚠️ Strafen & Bußgelder
Wer die Meldung vorsätzlich unterlässt, begeht ein Finanzvergehen nach dem Finanzstrafgesetz, das mit einer Geldstrafe von bis zu 10 % des gemeinen Werts der geschenkten Sache geahndet werden kann. Eine Selbstanzeige wirkt nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf der 3-Monats-Frist strafbefreiend. Achtung Mythos: „Schenkungen werden in Österreich besteuert, also zahle ich Schenkungssteuer“ ist falsch — es gibt keine Schenkungssteuer; die Pflicht ist nur das Melden, und die Strafe entsteht durch Nichtmelden, nicht durch eine Steuer. Tipp: Melde größere Schenkungen rechtzeitig online über FinanzOnline.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Muss ich eine Schenkung melden?
Über bestimmten Wertgrenzen ja. Unter Angehörigen ist eine Schenkungsmeldung ab einem Gesamtwert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres nötig, unter Nicht-Angehörigen ab 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Die Meldung ist binnen drei Monaten nach der Schenkung beim Finanzamt einzubringen.
Zahle ich Schenkungssteuer?
Nein. Österreich hat seit 2008 keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr. Die Schenkungsmeldung ist eine reine Transparenz- und Meldepflicht, die selbst keine Steuer auslöst. Die Pflicht besteht also nur darin, qualifizierte Schenkungen zu melden, nicht sie zu versteuern.
Welche Schenkungen sind ausgenommen?
Übliche Gelegenheitsgeschenke und gewöhnlicher Hausrat sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auch Immobilien fallen nicht unter die Schenkungsmeldung, weil Grundstücksschenkungen über die Grunderwerbsteuer und das Grundbuch laufen und nicht über diese Meldung.
Wer muss die Meldung machen?
Meldepflichtig sind sowohl der Geschenkgeber als auch der Empfänger sowie ein allenfalls beteiligter Notar oder Anwalt. Es genügt, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Schenkungsmeldung fristgerecht einbringt, damit die Pflicht erfüllt ist.
Was passiert, wenn ich nicht melde?
Wer die Meldung vorsätzlich unterlässt, begeht ein Finanzvergehen. Es kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des gemeinen Werts der geschenkten Sache geahndet werden. Eine Selbstanzeige wirkt nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Dreimonatsfrist strafbefreiend.
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