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Mietrecht · OGH-Rechtsprechung
Aktualisiert Juni 2026

🐕 Darf ich Haustiere in der Mietwohnung halten?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Es kommt auf die Klausel an. Ein pauschales generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist nach dem OGH gröblich benachteiligend und damit unwirksam. Kleintiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht — Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Wellensittiche — sind immer erlaubt und können nicht verboten werden. Ein konkret und klar formuliertes Verbot bestimmter Tiere (z. B. „keine Hunde und Katzen“) kann dagegen gültig sein. Auch eine Klausel, die Tierhaltung nur „mit Zustimmung des Vermieters“ erlaubt, hat der OGH für unzulässig erklärt. Bei erlaubten Tieren haftest du trotzdem für Schäden und Störungen. Kurz: Kleintiere ja, Hund/Katze nur ohne gültiges konkretes Verbot.

📋 Die Regeln

  • Generelles Haustierverbot ist unwirksam
  • Kleintiere (Fische, Hamster …) immer erlaubt
  • Konkretes Verbot von Hund/Katze kann gültig sein
  • Klausel „nur mit Zustimmung“ ist unzulässig
  • Du haftest für Schäden und Störungen

🔓 Ausnahmen

  • Assistenz- und Therapiehunde sind besonders geschützt
  • Gefährliche oder stark störende Tiere dürfen beschränkt werden
  • Nur ein konkret formuliertes Verbot bindet wirklich

⚠️ Strafen & Bußgelder

Eine fixe Geldstrafe gibt es nicht — das ist Zivilrecht. Verstößt du gegen ein gültiges konkretes Verbot oder verursacht das Tier ernste Störungen, drohen Abmahnung, ein Anspruch auf Entfernung des Tieres und letztlich die gerichtliche Aufkündigung des Mietvertrags samt Haftung für Schäden. Achtung Mythos: „Wenn der Vertrag Haustiere verbietet, darf ich gar nichts halten“ ist falsch — ein generelles Verbot ist unwirksam, und harmlose Kleintiere sind immer erlaubt; nur ein konkretes, klares Verbot von Hund oder Katze hält. Tipp: Lass eine Verbotsklausel im Zweifel von der AK oder Mietervereinigung prüfen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Ein pauschales generelles Haustierverbot ist nach der Rechtsprechung des OGH gröblich benachteiligend und damit unwirksam. Ein konkret und klar formuliertes Verbot bestimmter Tiere wie Hunde oder Katzen kann hingegen gültig sein und dich binden.

Sind Kleintiere immer erlaubt?

Ja. Kleintiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht, etwa Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Wellensittiche, sind immer erlaubt und können vertraglich nicht verboten werden. Sie verursachen weder Lärm noch Schäden für die Hausgemeinschaft.

Was gilt für Hunde und Katzen?

Hunde und Katzen können durch eine konkrete, klar formulierte Klausel im Mietvertrag verboten werden. Enthält der Vertrag nur ein unwirksames generelles Verbot, kann ihre Haltung trotz der Klausel zulässig sein. Eine Zustimmungsklausel hat der OGH für unzulässig erklärt.

Kann mir wegen eines Tieres gekündigt werden?

Wenn du gegen ein gültiges konkretes Verbot verstößt oder das Tier ernste Störungen oder Schäden verursacht, drohen Abmahnung, ein Anspruch auf Entfernung des Tieres und letztlich die gerichtliche Aufkündigung des Mietvertrags. Du haftest außerdem für entstandene Schäden.

Sind Assistenzhunde geschützt?

Ja. Assistenz- und Therapiehunde genießen einen stärkeren Schutz und können in der Regel nicht ausgeschlossen werden. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für die betroffene Person, weshalb ein Verbot hier nur sehr eingeschränkt möglich ist.

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