Darf ich meinen Mietvertrag kündigen?
Ja — als Mieter darfst du kündigen, aber das Wann hängt von der Vertragsart ab. Bei einem unbefristeten Mietvertrag kündigst du in der Regel mit einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten, sofern der Vertrag keine längere Frist vorsieht. Bei einem befristeten Vertrag im Anwendungsbereich des MRG kannst du erst nach Ablauf eines Jahres kündigen, dann mit 3 Monaten zum Monatsletzten — der früheste Auszug ist also Ende Monat 16. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein; eine bloße E-Mail genügt nicht. Schick sie am besten per Einschreiben. Kurz: ja, aber Frist und Form genau einhalten.
📋 Die Regeln
- Unbefristet: meist 1 Monat zum Monatsletzten
- Befristet im MRG: erst nach 1 Jahr, dann 3 Monate
- Kündigung schriftlich und unterschrieben — keine E-Mail
- Maßgeblich ist, wann das Schreiben beim Vermieter einlangt
- Längere Vertragsfristen gehen vor — Vertrag prüfen
🔓 Ausnahmen
- Einvernehmliche Auflösung ist jederzeit möglich
- Befristet außerhalb MRG: meist kein vorzeitiger Ausstieg ohne wichtigen Grund
- Nicht aufgelöste Befristung verlängert sich automatisch (3 bzw. 5 Jahre)
⚠️ Strafen & Bußgelder
Eine Geldstrafe gibt es nicht, aber eine fehlerhafte oder verspätete Kündigung ist schlicht unwirksam — du bleibst dann bis zum nächsten korrekt berechneten Termin mietzahlungspflichtig, oft mehrere Monate länger. Streit darüber landet beim Bezirksgericht (bei manchen MRG-Fragen vorher bei der Schlichtungsstelle). Achtung Mythos: „Einen befristeten Vertrag kann ich nach dem Einzug jederzeit kündigen“ ist falsch — du musst zuerst ein volles Jahr abwarten, ehe die 3-Monats-Frist überhaupt laufen kann. Tipp: Schick die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und rechne den Termin lieber großzügig.
📎 Offizielle Quellen
- oesterreich.gv.at · Mietvertrag beenden →
- Mietervereinigung · Fristen im Mietrecht →
- AK · Mietvertrag kündigen →
❓ Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann ich kündigen?
Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt für Mieter meist eine einmonatige Frist zum Monatsletzten, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich eine längere Frist vorsieht. Prüfe deinen Vertrag genau, denn längere vereinbarte Fristen sind zulässig und gehen vor.
Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig beenden?
Im Anwendungsbereich des MRG ja, aber erst nach Ablauf eines Jahres und dann mit dreimonatiger Frist jeweils zum Monatsletzten. Der früheste Auszugstermin ist damit das Ende des 16. Monats. Außerhalb des MRG ist ein vorzeitiger Ausstieg ohne wichtigen Grund meist nicht möglich.
Reicht eine E-Mail als Kündigung?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen, eine bloße E-Mail genügt nicht. Am sichersten ist ein eingeschriebener Brief mit Rückschein, weil du damit nachweisen kannst, wann das Schreiben beim Vermieter eingelangt ist.
Was passiert bei einer falschen Kündigung?
Eine fehlerhaft berechnete oder zu spät zugestellte Kündigung ist unwirksam. Du bleibst dann bis zum nächsten korrekten Termin mietzahlungspflichtig und musst unter Umständen mehrere Monate länger zahlen. Im Streitfall entscheidet das Bezirksgericht.
Verlängert sich ein befristeter Vertrag automatisch?
Ja. Wird ein befristeter Mietvertrag bei Ablauf weder verlängert noch aufgelöst, verlängert er sich einmalig automatisch — bei privaten Vermietern um drei Jahre, bei Unternehmern um fünf Jahre. Danach gilt er als unbefristet.
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