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FAGG · Konsumentenschutz
Aktualisiert Juni 2026

🚪 Darf ich ein Haustürgeschäft widerrufen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Meist ja — bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Außergeschäftsraumverträge (z. B. an der Haustür) tragen nach dem FAGG ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Begründung. Die Frist läuft bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss, bei Waren erst ab Erhalt. Der Unternehmer muss ein Muster-Widerrufsformular und alle Pflichtinfos auf Papier übergeben. Belehrt er nicht, verlängert sich die Frist auf 12 Monate + 14 Tage. Das FAGG gilt nicht, wenn der Preis 50 € nicht übersteigt. Der Widerruf braucht keine bestimmte Form und ist rechtzeitig, wenn er vor Fristende abgesendet wird. Kurz: ja, 14 Tage, mit einigen Ausnahmen.

📋 Die Regeln

  • 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Grund
  • Bei Waren ab Erhalt, bei Diensten ab Vertragsschluss
  • Ohne Belehrung: Frist 12 Monate + 14 Tage
  • FAGG nicht unter 50 € Preis
  • Widerruf formlos, rechtzeitig abgesendet

🔓 Ausnahmen

  • Maßanfertigungen/personalisierte Waren: kein Widerruf
  • Ausdrücklich gewünschte dringende Reparatur: kein Widerruf
  • Altes § 3 KSchG-Recht entfällt, wenn du den Kontakt selbst angebahnt hast

⚠️ Strafen & Bußgelder

Fehlt die Belehrung über das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist auf höchstens 12 Monate + 14 Tage. Bei Verletzung der Informationspflichten schuldest du beim Rücktritt nichts für Dienstleistungen oder gelieferte Energie. Ganze Bereiche sind ausgenommen (Finanzdienstleistungen, Neubau/Großrenovierung, Wohnungsmiete, tägliche Lebensmittellieferung). Achtung Mythos: „Ich habe immer 14 Tage, um Gekauftes zurückzugeben“ ist falsch — für Käufe im Geschäft oder am Messestand gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Tipp: Schick den Widerruf nachweisbar (z. B. Einschreiben) und bewahre Belege über Vertrag und Lieferzeitpunkt auf.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Was ist ein Haustürgeschäft?

Ein Haustürgeschäft, juristisch ein Außergeschäftsraumvertrag, ist ein Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wird, etwa an der Haustür, auf der Straße oder bei dir zu Hause. Für solche Verträge gilt nach dem FAGG ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen.

Wie lange habe ich für den Widerruf Zeit?

Du hast grundsätzlich 14 Tage Zeit. Bei Dienstleistungen läuft die Frist ab Vertragsschluss, bei Waren erst ab dem Tag, an dem du oder eine benannte Person die Ware tatsächlich erhältst. Wurdest du nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage.

Gibt es Ausnahmen vom Rücktrittsrecht?

Ja. Kein Rücktritt besteht etwa für Waren, die nach deinen Vorgaben angefertigt oder klar personalisiert wurden, sowie für ausdrücklich gewünschte dringende Reparaturen. Auch ganze Vertragsarten wie Finanzdienstleistungen, Wohnungsmiete oder tägliche Lebensmittellieferungen sind vom FAGG ausgenommen.

Muss der Widerruf eine bestimmte Form haben?

Nein. Der Widerruf braucht keine besondere Form und ist rechtzeitig, wenn du ihn vor Ablauf der Frist absendest. Du kannst das Muster-Widerrufsformular verwenden, musst es aber nicht. Aus Beweisgründen ist eine nachweisbare Versendung, etwa per Einschreiben oder E-Mail mit Bestätigung, ratsam.

Kann ich alles innerhalb von 14 Tagen zurückgeben?

Nein. Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es vor allem bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume und im Fernabsatz, etwa online. Für Käufe direkt im Geschäft oder an einem Messe- oder Marktstand besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht, sofern die Ware mangelfrei ist.

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