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Telearbeitsgesetz · seit 2025
Aktualisiert Juni 2026

🏡 Darf ich im Homeoffice (Telearbeit) arbeiten?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Nur einvernehmlich — es gibt kein einseitiges Recht. Seit 1. Jänner 2025 hat das Telearbeitsgesetz das frühere „Homeoffice“ abgelöst; der Begriff ist nun Telearbeit und umfasst mehr als nur das Zuhause. Telearbeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden — keine Seite kann sie erzwingen oder einseitig verlangen. Die Telearbeitspauschale ist steuerfrei bis 3 € pro Telearbeitstag, höchstens 100 Tage im Jahr (also bis 300 €). Eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung ist nötig. Telearbeit ist seit 2025 nicht nur zu Hause, sondern auch bei Angehörigen, im Coworking-Space oder Internetcafé möglich. Kurz: ja, aber nur per Vereinbarung.

📋 Die Regeln

  • Seit 2025: Telearbeitsgesetz statt Homeoffice
  • Kein einseitiges Recht — einvernehmlich vereinbaren
  • Telearbeitspauschale: 3 €/Tag, max. 100 Tage
  • Steuerfrei bis 300 € im Jahr
  • Schriftliche Telearbeitsvereinbarung nötig

🔓 Ausnahmen

  • Unfallversicherung: enger vs. weiterer Telearbeitsbegriff
  • Tage über 100 sind nicht mehr pauschal begünstigt
  • Betriebsvereinbarung kann den Rahmen setzen, nicht erzwingen

⚠️ Strafen & Bußgelder

Kernzahlen: steuerfreie Telearbeitspauschale bis 3 €/Tag × max. 100 Tage = 300 €/Jahr; das Telearbeitsgesetz gilt seit 1. Jänner 2025. Das ist ein arbeits- und steuerrechtlicher Rahmen, kein Strafsystem — fehlt eine ordentliche Vereinbarung, drohen vor allem der Verlust der Steuerbegünstigung und ein unklarer Versicherungsschutz. Achtung Mythos: „Ich habe ein Recht auf Homeoffice / mein Chef darf es anordnen“ ist falsch — Telearbeit ist in Österreich rein einvernehmlich; sie kann weder vom Arbeitnehmer verlangt noch vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden. Tipp: Halte Tage, Orte und Kostenersatz in der Telearbeitsvereinbarung schriftlich fest.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Nein. In Österreich gibt es kein einseitiges Recht auf Telearbeit. Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. Weder kann der Arbeitnehmer Telearbeit verlangen noch der Arbeitgeber sie einseitig anordnen. Grundlage ist das Telearbeitsgesetz seit 1. Jänner 2025.

Was ist die Telearbeitspauschale?

Die Telearbeitspauschale ist ein steuerfreier Kostenersatz des Arbeitgebers von bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag für höchstens 100 Tage im Jahr, also bis zu 300 Euro jährlich. Sie soll die Mehrkosten des Arbeitens außerhalb des Betriebs abdecken und setzt eine Vereinbarung voraus.

Wo darf ich Telearbeit leisten?

Seit 2025 ist Telearbeit nicht mehr nur an deinem Wohnsitz möglich, sondern auch in der Wohnung von Angehörigen oder Partnern, in einem Coworking-Space oder sogar in einem Internetcafé. Der gewählte Telearbeitsort sollte in der Telearbeitsvereinbarung festgehalten werden.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Ja, aber der Umfang hängt von der Kategorie ab. Bei Telearbeit im engeren Sinn, etwa im eigenen oder im Zuhause von Angehörigen oder im Coworking-Space, besteht voller Schutz inklusive der Wege. Bei Telearbeit im weiteren Sinn, etwa im Café oder Park, ist der Schutz enger.

Brauche ich eine schriftliche Vereinbarung?

Ja. Für die steuerlichen Vorteile und zur Festlegung der Arbeitsorte ist eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung erforderlich. Darin sollten die Telearbeitstage, die zulässigen Orte und der Kostenersatz geregelt sein, damit Pauschale und Versicherungsschutz klar sind.

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