Darf ich Urlaub nehmen?
Ja — du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das gesetzliche Minimum sind 30 Werktage (Mo–Sa) = 5 Wochen pro Arbeitsjahr, in der 5-Tage-Woche also 25 Arbeitstage. Nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber steigt der Anspruch auf 36 Werktage = 6 Wochen. Im ersten halben Jahr entsteht der Anspruch aliquot, ab dem 7. Monat steht das volle Jahresausmaß zu, ab dem 2. Jahr von Beginn an. Wichtig: Der Zeitpunkt des Urlaubs muss zwischen dir und dem Arbeitgeber vereinbart werden — du kannst ihn nicht einfach eigenmächtig antreten. Kurz: ja, mindestens 5 Wochen, aber der Termin ist Vereinbarungssache.
📋 Die Regeln
- Mindestens 30 Werktage = 5 Wochen pro Jahr
- 5-Tage-Woche: 25 Arbeitstage
- Nach 25 Dienstjahren: 6 Wochen
- Erstes Halbjahr: Anspruch aliquot
- Zeitpunkt muss vereinbart werden
🔓 Ausnahmen
- Vordienstzeiten zählen teils zur 25-Jahres-Grenze
- Nicht verbrauchter Urlaub verjährt nach 2 Jahren (nach Aufforderung)
- Lange Krankheit kürzt den Urlaub nicht, Präsenz-/Zivildienst schon
⚠️ Strafen & Bußgelder
Eine Verwaltungsstrafe gibt es nicht; nicht verbrauchter Urlaub muss bei Beendigung als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden. Der Mindestanspruch beträgt 5 Wochen, nach 25 Jahren 6 Wochen. Achtung Mythos: „Urlaub, den ich nicht nehme, verfällt nach einem Jahr“ ist falsch — der Anspruch verjährt erst 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, und nach EuGH-Rechtsprechung verfällt er gar nicht, solange dich der Arbeitgeber nicht ausdrücklich zum Verbrauch aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Tipp: Vereinbare den Urlaub rechtzeitig schriftlich und lass Resturlaub nicht unbegrenzt liegen.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Das gesetzliche Minimum sind 30 Werktage, also fünf Wochen pro Arbeitsjahr. In der Fünf-Tage-Woche entspricht das 25 Arbeitstagen. Nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber steigt der Anspruch auf 36 Werktage, also sechs Wochen.
Kann ich den Urlaub selbst bestimmen?
Nein, der Zeitpunkt muss zwischen dir und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Du kannst Urlaub also nicht einfach eigenmächtig antreten. Beide Seiten sollen dabei sowohl die betrieblichen Erfordernisse als auch deine Erholungsinteressen berücksichtigen.
Verfällt mein Urlaub?
Nicht verbrauchter Urlaub verjährt erst zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Nach EuGH-Rechtsprechung verfällt er außerdem nur, wenn dich der Arbeitgeber zuvor aktiv zum Verbrauch aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Bekomme ich im ersten Jahr vollen Urlaub?
In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Anspruch aliquot, also anteilig. Ab dem siebten Monat steht dir das volle Jahresausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr hast du den vollen Urlaub von Beginn des Arbeitsjahres an.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Nicht verbrauchter Urlaub muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden. Du verlierst offenen Urlaub also nicht, sondern bekommst ihn finanziell abgegolten, wenn du ihn vorher nicht mehr verbrauchen konntest.
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