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Mietrecht · ABGB
Aktualisiert Juni 2026

💶 Darf ich meine Kaution zurückverlangen?

Ja
Kurze Antwort

Ja — du darfst deine Kaution zurückverlangen. Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution unverzüglich zurückzahlen, und zwar samt Zinsen: Seit 2009 muss die Kaution fruchtbringend (z. B. auf einem Sparbuch) und getrennt vom Vermögen des Vermieters veranlagt sein. Üblich sind 3 Bruttomonatsmieten; der OGH sieht rund 6 Bruttomonatsmieten als Obergrenze. Einbehalten darf der Vermieter nur für offene Mieten oder Schäden über die normale Abnützung hinaus. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos ist im Streitfall entscheidend. Kurz: ja, samt Zinsen und zügig.

📋 Die Regeln

  • Rückzahlung unverzüglich nach Wohnungsrückgabe
  • Kaution muss samt Zinsen zurückgezahlt werden
  • Üblich 3, maximal rund 6 Bruttomonatsmieten
  • Einbehalt nur für offene Miete oder Schäden
  • Übergabeprotokoll + Fotos sichern Beweise

🔓 Ausnahmen

  • Normale Abnützung darf nicht abgezogen werden
  • Höhere Kaution zulässig bei hoher Miete oder möblierter Wohnung
  • Streit um die Kaution geht ans Bezirksgericht, nicht zur Schlichtung

⚠️ Strafen & Bußgelder

Eine Verwaltungsstrafe gibt es nicht — die Rückforderung ist eine zivilrechtliche Sache. Zahlt der Vermieter nicht, klagst du den einbehaltenen Betrag samt Zinsen beim Bezirksgericht ein; setze vorher schriftlich eine Frist. Üblich sind 3 Bruttomonatsmieten als Kaution, mehr als rund 6 ist in der Regel unzulässig. Achtung Mythos: „Der Vermieter darf die Kaution fürs Ausmalen einbehalten“ ist falsch — die gewöhnliche Abnützung der Wohnung ist mit der Miete abgegolten und darf nicht von der Kaution abgezogen werden; nur echte Schäden oder Mietrückstände rechtfertigen einen Einbehalt. Tipp: Mach beim Auszug ein Übergabeprotokoll mit Fotos.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Unverzüglich nach dem Ende des Mietverhältnisses und der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung, wobei dem Vermieter eine angemessene Frist zur Überprüfung zusteht. Die Kaution ist samt den angefallenen Zinsen zurückzuzahlen.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze, üblich sind aber drei Bruttomonatsmieten. Der Oberste Gerichtshof sieht rund sechs Bruttomonatsmieten als Obergrenze an; mehr ist nur bei besonderem Sicherungsinteresse, etwa bei möblierten Wohnungen, zulässig.

Darf der Vermieter etwas einbehalten?

Nur für offene Mietzahlungen oder für Schäden, die über die gewöhnliche Abnützung hinausgehen. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten und dürfen nicht abgezogen werden. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos hilft, Streit zu vermeiden.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja. Seit 2009 muss der Vermieter die Kaution fruchtbringend und getrennt von seinem Vermögen veranlagen, etwa auf einem Sparbuch. Bei der Rückzahlung sind dir die angefallenen Zinsen mit auszuzahlen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Setze ihm zunächst schriftlich eine Frist zur Rückzahlung. Zahlt er weiterhin nicht, kannst du den Betrag samt Zinsen beim Bezirksgericht einklagen. Anders als manche Mietstreitigkeiten geht die Kautionsrückforderung nicht über die Schlichtungsstelle.

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