Darf ich meinen Partner oder mein Kind mitversichern?
Kinder ja und beitragsfrei — beim Partner fällt meist ein Zusatzbeitrag an. Kinder (eigene, Adoptiv-, Stief-, Pflegekinder, Enkel im Haushalt) sind ab Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert — nie ein Zusatzbeitrag. Eine Verlängerung ist während Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr möglich. Für einen mitversicherten Ehe- oder eingetragenen Partner oder eine haushaltsführende Person verlangt das Gesetz einen Zusatzbeitrag von 3,4 % der Beitragsgrundlage. Der Lebensgefährte ist nur als haushaltsführende/kindererziehende Person im Haushalt (≥10 Monate) mitversicherbar. Voraussetzung: Lebensmittelpunkt in Österreich, nicht anderweitig pflichtversichert. Kurz: Kinder gratis, Partner meist mit 3,4 %.
📋 Die Regeln
- Kinder bis 18 beitragsfrei mitversichert
- Verlängerung in Ausbildung bis 27
- Partner: 3,4 % Zusatzbeitrag der Beitragsgrundlage
- Lebensgefährte nur als haushaltsführende Person
- Voraussetzung: Lebensmittelpunkt in Österreich
🔓 Ausnahmen
- Zusatzbeitrag entfällt bei Kindererziehung im Haushalt
- Entfällt bei Pflege (Pflegestufe 3) oder geringem Einkommen
- Keine Mitversicherung für Kammerberufe (Arzt, Anwalt …)
⚠️ Strafen & Bußgelder
Der Zusatzbeitrag beträgt 3,4 % der Beitragsgrundlage des Versicherten. Er entfällt, wenn der Partner ein Kind im Haushalt erzieht (oder früher ≥4 Jahre erzogen hat), Pflegestufe 3 hat, jemanden mit Pflegestufe 3 pflegt, Kranken-/Wochen-/Arbeitslosengeld bezieht oder sozial schutzbedürftig ist (Einkommen nicht über dem Ausgleichszulagenrichtsatz — 2026: 1.308,39 € allein, 2.064,12 € Paare). Die ÖGK schickt einen Fragebogen; ohne Rücksendung zahlst du den Zusatzbeitrag. Achtung Mythos: „Den Ehepartner mitzuversichern ist immer kostenlos“ ist falsch — bei Partnern sind 3,4 % der Normalfall; nur Kinder sind immer gratis. Tipp: Prüfe, ob eine Befreiung vom Zusatzbeitrag greift, und sende den ÖGK-Fragebogen ausgefüllt zurück.
📎 Offizielle Quellen
- ÖGK · Mitversicherung →
- oesterreich.gv.at · Mitversicherung →
- Sozialministerium · Ausgleichszulagenrichtsatz →
❓ Häufige Fragen
Kann ich meine Kinder beitragsfrei mitversichern?
Ja. Eigene Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel im gemeinsamen Haushalt sind ab der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Für Kinder fällt nie ein Zusatzbeitrag an. Bei einer Ausbildung oder einem Studium verlängert sich die Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr.
Kostet die Mitversicherung des Partners etwas?
In der Regel ja. Für einen mitversicherten Ehepartner, eingetragenen Partner oder eine haushaltsführende Person verlangt das Gesetz einen Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage. Diesen zahlt die versicherte Person. Er fließt an den Bund, nicht an die Gesundheitskasse.
Wann entfällt der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag entfällt unter anderem, wenn der Partner ein Kind im gemeinsamen Haushalt erzieht oder früher mindestens vier Jahre erzogen hat, selbst Pflegestufe 3 hat oder jemanden mit Pflegestufe 3 pflegt, Kranken-, Wochen- oder Arbeitslosengeld bezieht oder sozial schutzbedürftig ist.
Kann ich meinen Lebensgefährten mitversichern?
Ein unverheirateter Lebensgefährte kann nur als haushaltsführende oder kindererziehende Person mitversichert werden, die seit mindestens zehn Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt und ein Kind unter 18 erzieht oder den Haushalt unentgeltlich führt, sofern kein arbeitsfähiger Ehepartner des Versicherten dort lebt.
Was muss ich für die Mitversicherung tun?
Du meldest die mitzuversichernde Person bei der Gesundheitskasse an. Die ÖGK übermittelt einen Fragebogen, um zu prüfen, ob ein Zusatzbeitrag anfällt oder eine Befreiung greift. Sendest du den Fragebogen nicht zurück, wird der Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent vorgeschrieben.
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