Darf ich Familienbeihilfe beziehen?
Ja — meist automatisch, gestaffelt nach Alter und Kinderzahl. Die monatliche Familienbeihilfe je Kind beträgt 138,40 € ab Geburt, 148,00 € ab 3, 171,80 € ab 10 und 200,40 € ab 19. Dazu kommt die Geschwisterstaffelung (Aufschlag je Kind, monatlich): +8,60 € (2 Kinder), +21,10 € (3), +32,10 € (4), +38,90 € (5), +43,40 € (6). Der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat wird automatisch mit ausbezahlt. Gezahlt wird bis 18, bei Ausbildung bis zum 24. Geburtstag. Für 2026 sind die Beträge auf dem Stand von 2025 eingefroren. Kurz: ja, meist antragslos, mit fixen 2026-Beträgen.
📋 Die Regeln
- Je Kind: 138,40 € ab Geburt … 200,40 € ab 19
- Geschwisterstaffel: +8,60 € bis +43,40 € je Kind
- Kinderabsetzbetrag 70,90 € automatisch dazu
- Bis 18, in Ausbildung bis 24
- 2026: Beträge auf Stand 2025 eingefroren
🔓 Ausnahmen
- Nach Schulende läuft die Beihilfe noch 4 Monate weiter
- Erheblich behindertes Kind: +189,20 €/Monat, bis 25
- Schulstartgeld 121,40 € automatisch im August (6–15 Jahre)
⚠️ Strafen & Bußgelder
Die Familienbeihilfe wird in der Regel automatisch (antragslos) ab der Geburt ausbezahlt; zu Unrecht bezogene Beträge musst du dem Finanzamt zurückzahlen. Den Mehrkindzuschlag (24,40 €/Monat ab dem 3. Kind) gibt es nur, wenn das Familieneinkommen des Vorjahres 55.000 € nicht übersteigt, und er ist jährlich über die Veranlagung zu beantragen. Achtung Mythos: „Die Beträge 2026 sind mit der Inflation gestiegen“ ist falsch — für 2026 (und 2027) ist die Valorisierung ausgesetzt, die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025. Tipp: Prüfe in FinanzOnline, ob alle Kinder erfasst sind und ob dir der Mehrkindzuschlag zusteht.
📎 Offizielle Quellen
- Bundeskanzleramt · Familienbeihilfe-Beträge →
- oesterreich.gv.at · Familienbeihilfe →
- finanz.at · Familienbeihilfe →
❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?
Die monatliche Familienbeihilfe je Kind beträgt 138,40 Euro ab der Geburt, 148,00 Euro ab 3, 171,80 Euro ab 10 und 200,40 Euro ab 19 Jahren. Dazu kommt die Geschwisterstaffelung als Aufschlag je Kind. Für 2026 sind die Beträge auf dem Stand von 2025 eingefroren.
Muss ich die Familienbeihilfe beantragen?
Meist nicht. Die Familienbeihilfe wird in der Regel automatisch, also antragslos, schon ab der Geburt des Kindes ausbezahlt, wenn die Daten beim Finanzamt vorliegen. Der Mehrkindzuschlag muss dagegen jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Bis zu welchem Alter gibt es Familienbeihilfe?
Familienbeihilfe wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Berufsausbildung, Schule oder im Studium, verlängert sich der Anspruch bis zum 24. Geburtstag, bei erheblich behinderten Kindern bis zum 25. Geburtstag.
Was ist der Kinderabsetzbetrag?
Der Kinderabsetzbetrag beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat und wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Du musst ihn nicht gesondert beantragen. Er ist eine zusätzliche steuerliche Leistung neben der eigentlichen Familienbeihilfe.
Sind die Beträge 2026 gestiegen?
Nein. Für die Jahre 2026 und 2027 ist die jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe als Budgetmaßnahme ausgesetzt. Die Beträge bleiben daher auf dem Stand von 2025 und steigen nicht automatisch mit der Inflation.
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