Darf ich selbst kündigen?
Ja — du darfst selbst kündigen. Angestellte kündigen mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (§ 20 AngG), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Frist kann per Vereinbarung auf bis zu 6 Monate verlängert werden, darf aber nie länger sein als die des Arbeitgebers. Bei Arbeitern richtet sich die Frist nach dem Kollektivvertrag. Kündige am besten schriftlich zum Nachweis. Aus wichtigem Grund (z. B. ausstehender Lohn, Gefährdung der Gesundheit) ist auch ein sofortiger Austritt nach § 26 AngG möglich. Kurz: ja, mit 1 Monat Frist, ohne Probezeit oder wichtigen Grund nicht von heute auf morgen.
📋 Die Regeln
- Angestellte: 1 Monat zum Monatsletzten
- Verlängerung auf bis zu 6 Monate möglich
- Nie länger als die Frist des Arbeitgebers
- Arbeiter: Frist nach dem Kollektivvertrag
- Wichtiger Grund: sofortiger Austritt (§ 26 AngG)
🔓 Ausnahmen
- Befristeter Vertrag: ordentlich meist nicht vorzeitig kündbar
- Probezeit (max. 1 Monat): jederzeit ohne Frist
- Berechtigter Austritt erhält Ansprüche (z. B. Abfertigung alt)
⚠️ Strafen & Bußgelder
Eine staatliche Strafe gibt es nicht, aber ein unberechtigter vorzeitiger Austritt (Verlassen ohne wichtigen Grund) kann dich gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen — als Kündigungsentschädigung für die Dauer der Kündigungsfrist. Achtung Mythos: „Ich kann von heute auf morgen aufhören“ ist falsch — außerhalb der Probezeit oder eines berechtigten Austritts musst du die gesetzliche oder vertragliche Frist einhalten (bei Angestellten 1 Monat zum Monatsletzten), sonst drohen Ersatzkosten. Tipp: Übergib die Kündigung schriftlich und lass dir den Erhalt bestätigen.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann ich selbst kündigen?
Als Angestellter kündigst du mit einer gesetzlichen Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Frist kann durch Vereinbarung auf bis zu sechs Monate verlängert werden, darf aber nie länger sein als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers.
Gilt für Arbeiter dieselbe Frist?
Bei Arbeitern richtet sich die Kündigungsfrist nach dem anwendbaren Kollektivvertrag. Seit der Harmonisierung 2021 sind viele an die Regeln der Angestellten angeglichen, maßgeblich bleibt aber der jeweilige Kollektivvertrag. Sieh daher in deinen Kollektivvertrag, welche Frist konkret gilt.
Kann ich fristlos austreten?
Aus wichtigem Grund ja. Liegt etwa ausstehender Lohn oder eine Gefährdung deiner Gesundheit vor, kannst du nach § 26 AngG sofort austreten. Ein solcher berechtigter Austritt erhält deine Ansprüche, etwa auf offenes Entgelt und gegebenenfalls die Abfertigung alt.
Was passiert bei einem unberechtigten Austritt?
Verlässt du den Job ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Frist, ist das ein unberechtigter vorzeitiger Austritt. Der Arbeitgeber kann dann Schadenersatz in Höhe einer Kündigungsentschädigung für die Dauer der Kündigungsfrist verlangen. Das kann teuer werden.
Muss ich schriftlich kündigen?
Gesetzlich ist für Arbeitnehmer meist keine bestimmte Form vorgeschrieben, sofern der Vertrag oder Kollektivvertrag nichts anderes verlangt. Trotzdem solltest du immer schriftlich kündigen und dir den Erhalt bestätigen lassen, damit du den Zeitpunkt der Kündigung nachweisen kannst.
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