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Pflegegeld · 7 Pflegestufen
Aktualisiert Juni 2026

🤲 Darf ich Pflegegeld beziehen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — wenn dein Pflegebedarf die Stundenschwelle übersteigt und mindestens 6 Monate dauert. Es gibt 7 Pflegestufen, gestaffelt nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf, unabhängig von Alter und Ursache. Die Beträge 2026 (ab 1. Jänner um 2,7 % erhöht) reichen von 206,20 € (Stufe 1) bis 2.214,80 € (Stufe 7). Schwellen pro Monat: Stufe 1 mehr als 65 Std., Stufe 2 mehr als 95, Stufe 3 mehr als 120, Stufe 4 mehr als 160, Stufe 5–7 jeweils mehr als 180 Std. plus Zusatzkriterien. Das Pflegegeld ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird 12-mal im Jahr gezahlt. Antrag meist bei der PVA. Kurz: ja, bei dauerhaftem Pflegebedarf über der Schwelle.

📋 Die Regeln

  • 7 Pflegestufen nach Pflegestunden/Monat
  • 2026: 206,20 € (Stufe 1) bis 2.214,80 € (Stufe 7)
  • Stufe 1 ab mehr als 65 Std./Monat
  • Einkommens- und vermögensunabhängig
  • Antrag bei der PVA, 12-mal im Jahr

🔓 Ausnahmen

  • Kinder/Jugendliche: zusätzliche angerechnete Stunden
  • Schwere Erkrankung/Behinderung: Extrastunden möglich
  • Pflegebedarf muss mindestens 6 Monate dauern

⚠️ Strafen & Bußgelder

Die Beträge reichen 2026 von 206,20 € (Stufe 1, mehr als 65 Std./Monat) bis 2.214,80 € (Stufe 7); die Valorisierung beträgt +2,7 %. Es geht hier nicht um Strafen, sondern um eine Geldleistung; falsch bezogene Beträge sind zurückzuzahlen. Achtung Mythos: „Pflegegeld hängt vom Einkommen oder von der Pension ab, und nur ältere Menschen bekommen es“ ist falsch — es ist einkommens- und altersunabhängig; auch Kinder und junge Menschen mit Behinderung haben Anspruch. Tipp: Stell den Antrag bei der PVA und dokumentiere den Pflegebedarf für die Einstufung genau.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch hat, wer einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf hat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert und die Stundenschwelle der jeweiligen Pflegestufe übersteigt. Das Pflegegeld ist unabhängig von Alter, Ursache, Einkommen und Vermögen. Auch Kinder und junge Menschen mit Behinderung können es beziehen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Die monatlichen Beträge wurden zum 1. Jänner 2026 um 2,7 Prozent erhöht. Sie reichen von 206,20 Euro in Stufe 1 über 380,30, 592,60, 888,50, 1.206,90 und 1.685,40 Euro bis zu 2.214,80 Euro in Stufe 7. Das Pflegegeld wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt.

Wie werden die Stufen bestimmt?

Die Einstufung richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Stufe 1 beginnt bei mehr als 65 Stunden, Stufe 2 bei mehr als 95, Stufe 3 bei mehr als 120 und Stufe 4 bei mehr als 160 Stunden. Die Stufen 5 bis 7 setzen jeweils mehr als 180 Stunden plus zusätzliche qualitative Kriterien voraus.

Hängt das Pflegegeld vom Einkommen ab?

Nein. Das Pflegegeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung. Es soll pflegebedingte Mehraufwendungen abdecken und steht unabhängig davon zu, wie hoch Pension, Gehalt oder Vermögen sind. Maßgeblich ist allein der festgestellte Pflegebedarf.

Wo stelle ich den Antrag?

Den Antrag stellst du in der Regel beim zuständigen Pensions- oder Sozialversicherungsträger, bei den meisten Pensionistinnen und Pensionisten ist das die Pensionsversicherungsanstalt PVA. Nach dem Antrag begutachtet eine ärztliche oder pflegerische Fachperson den Pflegebedarf vor Ort.

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