Darf ich Pflegeurlaub (Pflegefreistellung) nehmen?
Ja — du hast Anspruch auf Pflegefreistellung bei vollem Lohn. Du darfst bis zu 1 Woche pro Arbeitsjahr (im Ausmaß deiner Wochenarbeitszeit) freinehmen, um einen erkrankten nahen Angehörigen im selben Haushalt zu pflegen — die Entgeltfortzahlung läuft weiter. Das ist kein Urlaub, sondern eine berechtigte Dienstverhinderung. Eine 2. Woche gibt es, wenn ein Kind unter 12 erneut erkrankt und du sonst keinen Anspruch hast. Bei stationärer Behandlung eines Kindes unter 10 darfst du es begleiten (Begleitungsfreistellung). Seit der Reform 2023 gilt der Anspruch ab dem ersten Arbeitstag. Kurz: ja, bezahlt und ohne Abzug vom Urlaub.
📋 Die Regeln
- Bis zu 1 Woche pro Arbeitsjahr, voll bezahlt
- Für kranke nahe Angehörige im Haushalt
- 2. Woche bei Kind unter 12
- Begleitung bei Spital eines Kindes unter 10
- Anspruch ab dem ersten Arbeitstag
🔓 Ausnahmen
- 2. Woche nur für Kinder unter 12
- Für längere Pflege: Pflegekarenz/Pflegeteilzeit (1–3 Monate)
- Seit 2023 teils auch ohne Angehörigen-Bindung im Haushalt
⚠️ Strafen & Bußgelder
Es gibt kein Strafsystem — das ist ein Arbeitnehmerrecht. Du musst die Verhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich melden und auf Verlangen nachweisen (z. B. ärztliche Bestätigung). Verweigert der Arbeitgeber eine rechtmäßige Pflegefreistellung oder kürzt den Lohn, kannst du das vorenthaltene Entgelt einklagen. Achtung Mythos: „Pflegefreistellung geht von meinem Urlaub ab“ ist falsch — sie ist ein eigener bezahlter Anspruch und wird nicht vom Urlaub abgezogen. Tipp: Für absehbar längere Pflege plane rechtzeitig Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, die du mit dem Arbeitgeber vereinbarst.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie viel Pflegefreistellung steht mir zu?
Dir steht pro Arbeitsjahr bis zu eine Woche im Ausmaß deiner Wochenarbeitszeit zu, um einen erkrankten nahen Angehörigen zu pflegen, und zwar bei voller Entgeltfortzahlung. Erkrankt ein Kind unter zwölf Jahren erneut, kommt unter Umständen eine zweite Woche dazu.
Wird die Pflegefreistellung bezahlt?
Ja. Die Pflegefreistellung ist keine unbezahlte Freistellung, sondern eine berechtigte Dienstverhinderung mit Entgeltfortzahlung. Du bekommst also das Entgelt, das du ohnehin verdient hättest. Sie wird auch nicht von deinem Urlaubsanspruch abgezogen.
Gilt das auch für die Begleitung ins Spital?
Ja. Du darfst Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, um ein Kind unter zehn Jahren während eines stationären Krankenhausaufenthalts zu begleiten. Diese Begleitungsfreistellung ist von der häuslichen Pflege der ersten und zweiten Woche zu unterscheiden.
Muss ich die Pflege nachweisen?
Du musst die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Auf Verlangen musst du den Pflegebedarf nachweisen, etwa mit einer ärztlichen Bestätigung. Verweigert der Arbeitgeber die rechtmäßige Freistellung oder kürzt das Entgelt, kannst du den Anspruch durchsetzen.
Was, wenn ich länger pflegen muss?
Für einen längeren Pflegebedarf gibt es eigene Instrumente, die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate, oft mit Pflegekarenzgeld. Anders als die Pflegefreistellung sind diese nicht einseitig durchsetzbar, sondern mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
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