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Forstgesetz · Naturschutz
Aktualisiert Juni 2026

🍄 Darf ich Pilze (Schwammerl) sammeln?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — aber höchstens 2 kg pro Person und Tag. Das Forstgesetz (§ 33) erlaubt das Sammeln von bis zu 2 kg Pilzen pro Person und Tag in frei zugänglichen Wäldern. Ein Verbot des Waldeigentümers geht aber vor — ist das Sammeln untersagt oder beschränkt, gilt das. Der Naturschutz ist in 9 Landesgesetzen geregelt: In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann das Pilzesammeln eingeschränkt oder ganz verboten sein. Manche Arten sind in einzelnen Bundesländern vollständig geschützt und dürfen gar nicht gesammelt werden. Das 2-kg-Limit gilt pro Person und Tag, nicht pro Ausflug. Kurz: ja, bis 2 kg, sofern kein Verbot und kein Schutzgebiet entgegensteht.

📋 Die Regeln

  • Bis zu 2 kg pro Person und Tag
  • Verbot des Waldeigentümers geht vor
  • Schutzgebiete: Sammeln oft eingeschränkt/verboten
  • Manche Arten vollständig geschützt
  • Limit gilt pro Tag, nicht pro Ausflug

🔓 Ausnahmen

  • Schilder „Pilzesammeln verboten“ sind verbindlich
  • Organisierte Sammelevents brauchen Zustimmung des Eigentümers
  • In Teilen von Nationalparks ist schon das Abseits-Gehen verboten

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wer mehr als 2 kg sammelt, kann mit bis zu 150 € bestraft werden; das Organisieren oder die Teilnahme an einem Pilz-Sammelevent ohne Zustimmung des Eigentümers kann mit bis zu 730 € geahndet werden (Forstgesetz). In Schutzgebieten und bei geschützten Arten drohen zusätzlich Strafen nach dem Naturschutzrecht des Bundeslandes. Achtung Mythos: „Der Wald ist öffentlich, also darf ich überall unbegrenzt sammeln“ ist falsch — das 2-kg-Limit, ein Verbot des Eigentümers und der Naturschutz gelten gleichzeitig, und ein privates Verbot schlägt die bundesweite Erlaubnis. Tipp: Achte auf Schilder und sammle im Zweifel weniger.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie viele Pilze darf ich sammeln?

Das Forstgesetz erlaubt das Sammeln von bis zu zwei Kilogramm Pilzen pro Person und Tag in frei zugänglichen Wäldern. Dieses Limit gilt pro Person und Tag, nicht pro Ausflug. Ein Verbot des Waldeigentümers oder Regeln in Schutzgebieten können das Sammeln aber weiter einschränken.

Darf der Waldeigentümer das Sammeln verbieten?

Ja. Ein Verbot oder eine Beschränkung durch den Waldeigentümer geht der bundesweiten 2-Kilogramm-Erlaubnis vor. Stellt der Eigentümer Schilder wie „Pilzesammeln verboten“ auf, ist das verbindlich, und du darfst dort keine Pilze sammeln.

Gibt es geschützte Pilzarten?

Ja. Der Naturschutz ist in neun Landesgesetzen geregelt, und manche Pilzarten sind in einzelnen Bundesländern vollständig geschützt. Diese dürfen nicht gesammelt, beschädigt oder verkauft werden. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann das Sammeln generell eingeschränkt oder verboten sein.

Was kostet zu vieles Sammeln?

Wer mehr als zwei Kilogramm sammelt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro belegt werden. Das Organisieren oder die Teilnahme an einem Pilz-Sammelevent ohne Zustimmung des Eigentümers kann mit bis zu 730 Euro geahndet werden. In Schutzgebieten kommen Strafen nach dem Naturschutzrecht dazu.

Darf ich Pilze zum Verkauf sammeln?

Nein, nicht im Rahmen der allgemeinen Erlaubnis. Das 2-Kilogramm-Limit gilt für den Eigenbedarf. Ein gewerbliches oder organisiertes Sammeln benötigt die Zustimmung des Waldeigentümers und kann ohne diese mit deutlich höheren Strafen geahndet werden.

🔎 Häufige Suchanfragen

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