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Forstgesetz · Ländersache
Aktualisiert Juni 2026

Darf ich wild campen?

Nein
Kurze Antwort

Meist nein — Wildcampen ist in Österreich überwiegend verboten. Nach § 33 Forstgesetz darfst du den Wald zwar betreten, aber das Übernachten im Zelt im Wald ist ohne Zustimmung des Eigentümers oder behördliche Erlaubnis verboten. Oberhalb der Baumgrenze ist es Ländersache und höchst unterschiedlich: in Tirol, Kärnten und Niederösterreich streng verboten, in der Steiermark und Oberösterreich (sowie teils Salzburg, Vorarlberg) oberhalb der Baumgrenze eher geduldet. Ein geplantes Biwak zählt rechtlich als Wildcampen; nur ein echtes Notbiwak (ungeplant, aus Sicherheitsgründen) ist erlaubt. Kurz: nein, außer mit Erlaubnis oder im erlaubten Hochgebirge.

📋 Die Regeln

  • Zelten im Wald ohne Erlaubnis verboten (§ 33 Forstgesetz)
  • Oberhalb der Baumgrenze: Ländersache
  • Streng verboten: Tirol, Kärnten, Niederösterreich
  • Eher geduldet: Steiermark, Oberösterreich (oberhalb Baumgrenze)
  • Geplantes Biwak = Wildcampen, nur Notbiwak erlaubt

🔓 Ausnahmen

  • Steiermark: Wegefreiheit im Bergland erlaubt Lagern im Ödland
  • Oberösterreich: Tourismusgesetz gibt das alpine Ödland frei
  • Mit Zustimmung des Grundeigentümers ist Zelten überall legal

⚠️ Strafen & Bußgelder

Die Strafen für Wildcampen sind je nach Bundesland unterschiedlich; ein illegales geplantes Biwak im alpinen Gelände kann in den strengsten Ländern mit Verwaltungsstrafen bis zu rund 14.500 € geahndet werden. Im Wald gilt das Verbot bundesweit, oberhalb der Baumgrenze entscheidet das jeweilige Landesgesetz. Achtung Mythos: „Wegefreiheit heißt, ich darf überall in den Bergen mein Zelt aufstellen“ ist falsch — das Betretungsrecht erlaubt das Gehen und Durchqueren, nicht das Übernachten; Campen ist separat geregelt und meist verboten. Tipp: Nutze einen der offiziellen Trekking- oder Biwakplätze.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Ist Wildcampen in Österreich erlaubt?

In der Regel nein. Das Zelten im Wald ist nach dem Forstgesetz ohne Erlaubnis des Eigentümers verboten. Oberhalb der Baumgrenze ist es Ländersache und sehr unterschiedlich geregelt. In Tirol, Kärnten und Niederösterreich ist Wildcampen streng verboten.

Wo ist es eher erlaubt?

Oberhalb der Baumgrenze wird Campen in der Steiermark und in Oberösterreich, teils auch in Salzburg und Vorarlberg, eher geduldet. In der Steiermark erlaubt die Wegefreiheit im Bergland das Lagern im alpinen Ödland, in Oberösterreich gibt das Tourismusgesetz das Ödland frei.

Was ist der Unterschied zum Notbiwak?

Ein geplantes Biwak gilt rechtlich als Wildcampen und ist daher meist verboten. Erlaubt ist nur ein echtes Notbiwak — also ungeplant und aus Sicherheitsgründen, etwa bei Wettersturz oder Erschöpfung. Wer von vornherein draußen übernachten will, plant ein Biwak und campt damit wild.

Was kostet ein Verstoß?

Die Strafen unterscheiden sich je nach Bundesland. In den strengsten Ländern kann ein illegales Biwak im Hochgebirge mit Verwaltungsstrafen von bis zu rund 14.500 Euro geahndet werden. Im Wald drohen ebenfalls Strafen wegen unbefugten Zeltens.

Darf ich mit Erlaubnis zelten?

Ja. Mit der Zustimmung des Grundeigentümers oder einer behördlichen Erlaubnis ist das Zelten auch im Wald legal. Wer sicher und legal in der Natur übernachten will, nutzt einen der über 200 offiziellen Trekking- und Biwakplätze.

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