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Einkommensteuer · FinanzOnline
Aktualisiert Juni 2026

🧾 Darf ich Steuer zurückholen (Arbeitnehmerveranlagung)?

Ja
Kurze Antwort

Ja — du kannst zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du bis zu 5 Jahre rückwirkend einreichen: 2026 noch für die Jahre 2025, 2024, 2023, 2022 und 2021. Am einfachsten geht das über FinanzOnline (oder per Formular L1). Viele bekommen die antragslose (automatische) Veranlagung ganz ohne Antrag: Zeigt sich eine Gutschrift und hast du nur Lohn-/Pensionseinkünfte, zahlt das Finanzamt automatisch aus. Auch danach kannst du innerhalb der 5 Jahre noch selbst einreichen, um Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder den Familienbonus Plus geltend zu machen. Kurz: ja, bis zu 5 Jahre rückwirkend, oft sogar automatisch.

📋 Die Regeln

  • Rückwirkend bis zu 5 Jahre möglich
  • 2026 noch für 2021–2025
  • Am einfachsten über FinanzOnline (Formular L1)
  • Antragslose Veranlagung oft automatisch
  • Eigene Abgaben: Werbungskosten, Familienbonus geltend machen

🔓 Ausnahmen

  • Pflichtveranlagung in manchen Fällen (z. B. zwei Jobs gleichzeitig)
  • SV-Rückerstattung für Geringverdiener/Pensionisten möglich
  • Automatische Veranlagung ersetzt keine Pflichtveranlagung

⚠️ Strafen & Bußgelder

Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann nur helfen oder neutral sein und ist nie mit einer Strafe verbunden. Anders bei der Pflichtveranlagung (z. B. zwei gleichzeitige Jobs oder ein zu Unrecht bezogener Familienbonus): Wird die Frist versäumt, drohen eine Nachzahlung und möglicherweise ein Säumnis- oder Verspätungszuschlag. Achtung Mythos: „Wenn ich nichts einreiche, verliere ich meine Gutschrift für immer“ ist weitgehend falsch — bei reinen Lohn-/Pensionseinkünften zahlt die antragslose Veranlagung oft automatisch aus, und du hast ohnehin 5 Jahre Zeit. Achte aber auf die umgekehrte Falle: Bei einer Pflichtveranlagung musst du aktiv einreichen. Tipp: Sieh in FinanzOnline nach, ob eine Gutschrift wartet.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie lange rückwirkend kann ich einreichen?

Du kannst die Arbeitnehmerveranlagung für bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen. Im Jahr 2026 kannst du also noch die Veranlagungen für 2025, 2024, 2023, 2022 und 2021 abgeben. Die Veranlagung für 2025 ist sogar bis Ende 2030 möglich.

Was ist die antragslose Veranlagung?

Das ist die automatische Arbeitnehmerveranlagung ohne Antrag. Zeigt sich aus den Daten eine Gutschrift und hast du nur Lohn- oder Pensionseinkünfte, veranlagt dich das Finanzamt automatisch und zahlt das Guthaben aus, meist in der zweiten Hälfte des Folgejahres.

Wie hole ich die Steuer zurück?

Am einfachsten online über FinanzOnline oder mit dem Papierformular L1 beim Finanzamt. Dort kannst du Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und den Familienbonus Plus geltend machen, um deine Gutschrift zu erhöhen.

Muss ich immer eine Veranlagung machen?

Nicht immer, aber in bestimmten Fällen besteht eine Pflichtveranlagung, etwa bei zwei gleichzeitigen lohnsteuerpflichtigen Jobs oder bei einem zu Unrecht bezogenen Familienbonus. Dann gilt eine eigene Frist und du musst aktiv einreichen, sonst drohen Nachzahlung und Zuschläge.

Bekomme ich als Geringverdiener etwas zurück?

Ja. Geringverdiener und Pensionisten, die keine oder kaum Lohnsteuer gezahlt haben, können über die Veranlagung einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückbekommen. Das läuft bei reinen Lohn- oder Pensionseinkünften häufig über die automatische Veranlagung.

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