Darf ich gegen eine Strafe Einspruch erheben?
Ja — gegen eine Strafverfügung kannst du Einspruch erheben. Du hast 2 Wochen (14 Tage) ab Zustellung Zeit, und du brauchst keine Begründung. Die Frist läuft ab Zustellung oder Hinterlegung beim Postamt. Ein rechtzeitiger Einspruch setzt die Strafverfügung außer Kraft und zwingt die Behörde in das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren mit ordentlicher Ermittlung. Im ordentlichen Verfahren darf die Strafe nicht höher ausfallen als ursprünglich (kein Verschlechterungsverbot-Bruch). Anders die Anonymverfügung: Dagegen gibt es keinen Einspruch — du lässt sie verfallen, indem du binnen 4 Wochen nicht zahlst, dann folgt ein normales Verfahren. Kurz: ja, binnen 14 Tagen formlos.
📋 Die Regeln
- Einspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung
- Keine Begründung nötig
- Einspruch setzt die Strafverfügung außer Kraft
- Strafe danach nicht höher als zuvor
- Anonymverfügung: kein Einspruch, einfach verfallen lassen
🔓 Ausnahmen
- Organstrafverfügung (Strafzettel): kein Einspruch
- Einspruch nur gegen die Strafhöhe möglich
- Gegen das Straferkenntnis: Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht
⚠️ Strafen & Bußgelder
Bleibt dein Einspruch erfolglos, wird die Strafe nicht erhöht, aber ein Verfahrenskostenbeitrag von 10 % der Strafe (mindestens 10 €) kommt dazu. Die Anonymverfügung kennt keinen Einspruch; ihre Frist beträgt 4 Wochen. Achtung Mythos: „Ignoriere ich die Anonymverfügung, verschwindet die Strafe“ ist falsch — das Verfallenlassen wandelt sie nur in ein ordentliches Verfahren um, in dem du ausgeforscht wirst und letztlich mehr zahlen kannst (plus Kosten). Tipp: Prüfe genau, ob du eine Strafverfügung (Einspruch möglich) oder eine Anonymverfügung erhalten hast, das ändert dein Vorgehen.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Gegen eine Strafverfügung kannst du innerhalb von zwei Wochen, also 14 Tagen, ab der Zustellung Einspruch erheben. Die Frist läuft ab dem Tag der Zustellung oder der Hinterlegung beim Postamt. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Einspruch genügt.
Was bewirkt ein Einspruch?
Ein rechtzeitiger Einspruch setzt die Strafverfügung außer Kraft. Die Behörde muss daraufhin das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren mit einer ordentlichen Ermittlung durchführen. Am Ende steht ein Straferkenntnis, gegen das du noch eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben kannst.
Kann die Strafe nach Einspruch höher werden?
Nein. Im ordentlichen Verfahren nach einem Einspruch darf die Strafe nicht höher festgesetzt werden als in der ursprünglichen Strafverfügung. Bleibt dein Einspruch aber erfolglos, kommt ein Verfahrenskostenbeitrag von 10 Prozent der Strafe, mindestens 10 Euro, dazu.
Was ist mit einer Anonymverfügung?
Gegen eine Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel und keinen Einspruch. Du lässt sie verfallen, indem du sie binnen vier Wochen nicht bezahlst. Danach folgt ein normales Verfahren mit einer Lenkererhebung, in dem du ausgeforscht wirst. Ignorieren lässt die Strafe also nicht verschwinden.
Was ist eine Organstrafverfügung?
Eine Organstrafverfügung ist zum Beispiel der Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. Auch dagegen gibt es keinen Einspruch. Zahlst du nicht, führt das zu einem regulären Verwaltungsstrafverfahren. Nur gegen die Strafverfügung selbst kannst du binnen 14 Tagen Einspruch erheben.
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