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§ 262 ABGB · ÖZVV
Aktualisiert Juni 2026

🖊️ Darf ich eine Vorsorgevollmacht errichten?

Ja
Kurze Antwort

Ja — jeder entscheidungsfähige Erwachsene darf eine Vorsorgevollmacht errichten. Sie legt fest, wer für dich entscheidet, falls du später die Entscheidungsfähigkeit verlierst. Sie muss persönlich und schriftlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden (§ 262 ABGB) — eine rein handschriftliche Vollmacht ist unwirksam. Die Vorsorgevollmacht ist ins ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) einzutragen. Wirksam wird sie erst, wenn der Vorsorgefall eintritt und ein ärztliches Zeugnis im ÖZVV hinterlegt ist. Eine gültige Vollmacht erspart die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Kurz: ja, aber nur in qualifizierter Form und mit Registereintrag.

📋 Die Regeln

  • Vor Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein
  • Rein handschriftliche Vollmacht ist unwirksam
  • Pflicht-Eintragung ins ÖZVV
  • Wirksam erst im Vorsorgefall (ärztliches Zeugnis)
  • Erspart die gerichtliche Erwachsenenvertretung

🔓 Ausnahmen

  • Immobilien/Firmenanteile: nur über Anwalt oder Notar
  • Solange du entscheidungsfähig bist, handelst du selbst
  • Ohne Vollmacht greift die gesetzliche/gerichtliche Vertretung

⚠️ Strafen & Bußgelder

Strafen gibt es keine — das Risiko, keine zu haben, ist die gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung. Die Kosten beim Anwalt liegen je nach Aufwand meist als Pauschale bei rund 300–800 € (Notar- und Vereinsgebühren variieren). Achtung Mythos: „Ich schreibe einfach eine Vollmacht von Hand und meine Familie ist abgesichert“ ist falsch — sie muss vor Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und ins ÖZVV eingetragen werden, sonst ist sie ungültig. Tipp: Kombiniere die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung, um auch medizinische Entscheidungen abzudecken.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du im Voraus, wer für dich entscheiden darf, falls du später deine Entscheidungsfähigkeit verlierst, etwa durch Unfall, Krankheit oder Demenz. Sie greift nur im Vorsorgefall und erspart dir und deinen Angehörigen die gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung.

Wie errichte ich sie?

Die Vorsorgevollmacht muss persönlich und schriftlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Eine rein handschriftliche Vollmacht ist für diesen Zweck unwirksam. Anschließend wird sie in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis, das ÖZVV, eingetragen.

Wann wird sie wirksam?

Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn der Vorsorgefall eintritt, du also die nötige Entscheidungsfähigkeit verlierst. Dazu muss ein ärztliches Zeugnis als Wirksamkeitseintrag im ÖZVV hinterlegt werden. Solange du entscheidungsfähig bist, handelst du weiterhin selbst.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Die Kosten hängen vom Aufwand und vom gewählten Errichter ab. Bei einem Rechtsanwalt liegt eine Pauschale je nach Komplexität meist zwischen rund 300 und 800 Euro. Die Gebühren von Notaren und Erwachsenenschutzvereinen können davon abweichen.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne gültige Vorsorgevollmacht greift im Ernstfall die gesetzliche, gewählte oder gerichtliche Erwachsenenvertretung. Gerade bei Immobilien, Firmenanteilen oder Auslandsvermögen muss die Vollmacht über einen Anwalt oder Notar errichtet werden, ein Erwachsenenschutzverein ist dafür nicht zuständig.

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