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Erbrecht · ABGB
Aktualisiert Juni 2026

✍️ Darf ich mein Testament selbst schreiben?

Ja
Kurze Antwort

Ja — du darfst dein Testament selbst verfassen, aber die Form ist streng. Ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB) musst du vollständig mit eigener Hand schreiben und unterschreiben — dann brauchst du keine Zeugen. Datum und Ort sind empfehlenswert, aber nicht zwingend. Ein fremdhändiges Testament (getippt oder von jemand anderem geschrieben) verlangt 3 gleichzeitig anwesende Zeugen, einen handschriftlichen Zusatz, dass es dein letzter Wille ist, und die Unterschrift jedes Zeugen „als Testamentszeuge“. Zeugen müssen über 18 sein und dürfen nicht begünstigt werden. Beachte den Pflichtteil von Nachkommen und Ehe-/Partner. Kurz: ja, handschriftlich ganz ohne Zeugen, getippt nur mit 3 Zeugen.

📋 Die Regeln

  • Eigenhändig: komplett handschriftlich + Unterschrift
  • Eigenhändig braucht keine Zeugen
  • Getippt/fremdhändig: 3 gleichzeitige Zeugen
  • Zeugen über 18, nicht begünstigt
  • Pflichtteil von Kindern und Partner beachten

🔓 Ausnahmen

  • Seit 2017 sind Eltern nicht mehr pflichtteilsberechtigt
  • Pflichtteil halbierbar bei lang fehlendem Naheverhältnis
  • Getipptes, nur unterschriebenes Testament ohne Zeugen ist ungültig

⚠️ Strafen & Bußgelder

Eine Strafe gibt es nicht, aber ein formungültiges Testament ist nichtig — dann gilt die gesetzliche Erbfolge, oft gegen deinen eigentlichen Willen. Der Pflichtteil der Nachkommen und des Ehe- oder eingetragenen Partners beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister (über Notar/Anwalt) kostet eine Gebühr, verhindert aber den Verlust. Achtung Mythos: „Ich tippe mein Testament am Computer und unterschreibe es nur“ ist falsch — getippt ist es ein fremdhändiges Testament und ohne 3 gleichzeitig anwesende Zeugen ungültig. Tipp: Schreib es lieber ganz von Hand, dann brauchst du keine Zeugen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie schreibe ich ein gültiges Testament selbst?

Am einfachsten als eigenhändiges Testament: Du schreibst den gesamten Text mit eigener Hand und unterschreibst ihn eigenhändig. Dann brauchst du keine Zeugen. Datum und Ort sind nicht zwingend, aber zu empfehlen, um Streit über die Reihenfolge mehrerer Testamente zu vermeiden.

Darf ich das Testament am Computer tippen?

Ja, aber dann handelt es sich um ein fremdhändiges Testament, und es gelten strengere Formvorschriften. Du brauchst drei gleichzeitig anwesende Zeugen, einen handschriftlichen Zusatz, dass das Dokument dein letzter Wille ist, und die Unterschrift jedes Zeugen mit dem Hinweis als Testamentszeuge.

Wer darf nicht Zeuge sein?

Zeugen müssen über 18 und handlungsfähig sein. Personen, die durch das Testament begünstigt werden, sowie deren nahe Angehörige oder Mitarbeiter dürfen nicht als Zeugen fungieren. Andernfalls ist die Zeugenschaft und damit das fremdhändige Testament ungültig.

Was ist der Pflichtteil?

Nachkommen wie Kinder und Enkel sowie der Ehe- oder eingetragene Partner haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Seit der Reform 2017 sind Eltern nicht mehr pflichtteilsberechtigt.

Was passiert bei einem Formfehler?

Ein formungültiges Testament ist nichtig. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die oft nicht deinem Willen entspricht. Gerade getippte und nur unterschriebene Testamente scheitern häufig an der fehlenden Zeugenform. Im Zweifel hilft ein Notar oder Anwalt.

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