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Meldegesetz · Meldepflicht
Aktualisiert Juni 2026

🏘️ Darf ich umziehen ohne Anmeldung?

Nein
Kurze Antwort

Nein — in Österreich gilt eine Meldepflicht. Einen neuen Wohnsitz musst du binnen 3 Tagen nach dem Einzug anmelden; auch für die Abmeldung gilt eine 3-Tage-Frist. Die Anmeldung läuft über den Meldezettel, den der Unterkunftgeber (Vermieter) mit unterschreiben muss. Jeder hat genau einen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensbeziehungen); jede weitere Wohnung ist ein Nebenwohnsitz — beide sind zu melden. Die Anmeldung erfolgt beim Meldeamt, manche Gemeinden bieten sie auch elektronisch an, die Unterschrift des Unterkunftgebers bleibt aber nötig. Kurz: nein, ohne Anmeldung binnen 3 Tagen verstößt du gegen die Meldepflicht.

📋 Die Regeln

  • Anmeldung binnen 3 Tagen nach Einzug
  • Auch Abmeldung binnen 3 Tagen
  • Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers
  • Genau ein Hauptwohnsitz, weitere = Nebenwohnsitz
  • Anmeldung beim Meldeamt (teils elektronisch)

🔓 Ausnahmen

  • Hotel/Pension unter 2 Monaten: Gästebuch statt Meldezettel
  • Nebenwohnsitz kann eine Zweitwohnsitzabgabe auslösen
  • Auch Umzug innerhalb der Gemeinde muss gemeldet werden

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wer sich nicht (rechtzeitig) anmeldet, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 22 Meldegesetz, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 € geahndet werden kann. Beim ersten Mal fällt die Strafe in der Praxis meist deutlich niedriger aus (oft rund 36–150 €); wiederholtes oder vorsätzliches Nichtmelden erhöht sie. Achtung Mythos: „Ich habe eine Woche Zeit zum Anmelden“ ist falsch — die gesetzliche Frist beträgt 3 Tage ab Einzug, nicht eine Woche. Tipp: Lass den Meldezettel gleich beim Einzug vom Vermieter unterschreiben und geh damit zum Meldeamt.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie schnell muss ich mich anmelden?

Du musst dich binnen drei Tagen nach dem Einzug am neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du die Unterkunft beziehst. Auch für die Abmeldung eines Wohnsitzes gilt eine Frist von drei Tagen.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Du brauchst den ausgefüllten Meldezettel, den der Unterkunftgeber, also in der Regel der Vermieter, mit unterschreiben muss. Den Meldezettel bekommst du beim Meldeamt, als PDF auf oesterreich.gv.at oder in vielen Trafiken. Dazu kommt ein Lichtbildausweis.

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz?

Jeder Mensch hat genau einen Hauptwohnsitz, also den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen. Jede weitere Wohnung, die du nutzt, ist ein Nebenwohnsitz. Beide müssen gemeldet werden. Ein Nebenwohnsitz kann in manchen Gemeinden eine Zweitwohnsitzabgabe auslösen.

Was kostet eine verspätete Anmeldung?

Die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Anmeldung ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro geahndet werden. Beim ersten Mal liegt die Strafe in der Praxis meist deutlich darunter, bei wiederholtem Verstoß steigt sie aber an.

Muss ich mich bei jedem Umzug neu anmelden?

Ja. Auch wenn du innerhalb derselben Gemeinde umziehst und nur deinen Hauptwohnsitz verlegst, musst du dich binnen drei Tagen neu anmelden. Maßgeblich ist immer der tatsächliche Bezug der neuen Unterkunft.

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