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Tierseuchengesetz · kantonal · Zürich
Aktualisiert Juni 2026

🐝 Darf ich in der Schweiz Bienen halten?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — aber mit Registrierung und Seuchenkontrolle. Wer Bienen hält, muss den Bienenstand registrieren und das eidgenössische Tierseuchengesetz (TSG/TSV) einhalten. Eine Bewilligung brauchst du nicht, aber die Registrierung beim kantonalen Veterinäramt innert 3 Tagen (auch bei Änderungen) ist Pflicht; jeder Stand erhält eine Standnummer, die sichtbar anzubringen ist. Du musst eine Bestandeskontrolle führen und das Verstellen von Völkern in einen anderen Kreis/Kanton vorab den Bieneninspektoren melden. Faulbrut und Sauerbrut sind zu bekämpfende Seuchen und sofort dem Bieneninspektor zu melden. Abstands- und Standortregeln zu Nachbarn sind kantonal. Beispiel Zürich: Registrierung über das kantonale Veterinäramt. Kurz: ja, mit Meldung, Standnummer und Seuchenkontrolle.

📋 Die Regeln

  • Bienenstand registrieren (TSG/TSV)
  • Meldung beim Veterinäramt innert 3 Tagen
  • Sichtbare Standnummer pro Stand
  • Bestandeskontrolle führen, Verstellen vorab melden
  • Faulbrut/Sauerbrut: sofort dem Bieneninspektor melden

🔓 Ausnahmen

  • Registrierung gilt auch für unbesetzte Stände
  • Abstands- und Standortregeln zu Nachbarn: kantonal/kommunal
  • Varroatose: meldepflichtige (überwachte) Seuche

⚠️ Strafen & Bussen

Wer einen Bienenstand nicht registriert, Verstellungen nicht meldet oder eine Seuche (Faulbrut, Sauerbrut) nicht meldet, verstösst gegen das Tierseuchenrecht und riskiert Auflagen und Bussen; bei Seuchen können Sperren und Sanierungsmassnahmen angeordnet werden. Vorsicht vor einem Mythos: «ein paar Bienenvölker muss ich nicht melden» — falsch; jeder Bienenstand ist registrierungspflichtig, auch ein kleiner. Tipp: melde deinen Bienenstand innert drei Tagen beim kantonalen Veterinäramt, bringe die Standnummer sichtbar an, führe eine Bestandeskontrolle und beobachte deine Völker auf Anzeichen von Faulbrut.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich Bienen halten?

Ja, das ist erlaubt, aber du musst den Bienenstand registrieren und die Tierseuchenvorschriften einhalten. Eine Bewilligung brauchst du nicht. Die Registrierung beim kantonalen Veterinäramt ist innert drei Tagen Pflicht, auch bei Änderungen oder unbesetzten Ständen, und dient der Seuchenkontrolle.

Wie registriere ich meinen Bienenstand?

Du meldest den Bienenstand innert drei Tagen beim kantonalen Veterinäramt mit dem Registrierungs- oder Mutationsformular. Jeder Stand erhält eine Identifikationsnummer, die du sichtbar anbringen musst. Die Registrierung gilt für besetzte und unbesetzte Stände und muss bei Änderungen aktualisiert werden.

Muss ich Bienenkrankheiten melden?

Ja. Faulbrut und Sauerbrut sind zu bekämpfende Seuchen, deren Verdacht oder Auftreten du so rasch wie möglich dem kantonalen Bieneninspektor melden musst. Die Varroatose ist eine überwachte, meldepflichtige Krankheit. Die rasche Meldung ist wichtig, um die Ausbreitung auf andere Stände zu verhindern.

Darf ich meine Völker verstellen?

Das Verstellen von Bienenvölkern in einen anderen Kreis oder Kanton musst du vorab den Bieneninspektoren des bisherigen und des neuen Standorts melden. Das dient der Seuchenprävention. Innerhalb des gleichen Gebiets gelten die kantonalen Vorgaben. Plane Verstellungen deshalb rechtzeitig und melde sie korrekt an.

Welche Abstände gelten zu Nachbarn?

Die Abstands- und Standortregeln für Bienenstände gegenüber Nachbarn, Wegen und Grundstücksgrenzen sind kantonal und kommunal geregelt und unterscheiden sich. Kläre die Vorgaben deiner Gemeinde, bevor du den Stand aufstellst, um Konflikte mit den Nachbarn und Probleme mit der Behörde zu vermeiden.

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