Darf ich ein Meerschweinchen allein halten?
Nein — soziale Tiere dürfen nicht allein gehalten werden. Nach der Tierschutzverordnung (TSchV) müssen gesellig lebende Arten mindestens paarweise gehalten werden. Konkret: Meerschweinchen dürfen nicht einzeln gehalten werden (Mindestens zu zweit; Gehege für 2 Tiere ≥0,5 m²), und auch Wellensittiche dürfen nicht einzeln gehalten werden. Allgemein müssen alle Heimtiere artgerecht gehalten werden (Art. 4 TSchG / Art. 6): genügend Platz, Beschäftigung, Rückzugsmöglichkeiten. Beim klassischen Goldfischglas gilt: Aquarien dürfen nicht von allen Seiten einsehbar sein und müssen ein Mindestvolumen einhalten — ein rundes Glas erfüllt das meist nicht. Aufsicht: das BLV und die kantonalen Veterinärämter. Kurz: ja zur Tierhaltung, aber artgerecht und soziale Tiere nicht allein.
📋 Die Regeln
- Soziale Arten nicht allein (TSchV)
- Meerschweinchen: mindestens zu zweit (Gehege ≥0,5 m²)
- Wellensittiche: nicht einzeln halten
- Alle Heimtiere: artgerechte Haltung
- Goldfischglas: nicht von allen Seiten einsehbar, Mindestvolumen
🔓 Ausnahmen
- Mindestgehege-Grössen je Art in Anhang 2 TSchV
- Vorübergehende Einzelhaltung (z. B. Krankheit) kann nötig sein
- Manche Arten brauchen zusätzliche Sachkunde/Bewilligung
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ein soziales Tier allein oder sonst tierschutzwidrig hält, verstösst gegen das Tierschutzrecht: Andere Haltungsverstösse (Art. 28 TSchG) können mit Busse bis 20'000 CHF geahndet werden; eigentliche Tierquälerei (Art. 26) mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Die Veterinärämter können Auflagen machen oder Tiere wegnehmen. Vorsicht vor einem Mythos: «ein einzelnes Meerschweinchen oder ein einzelner Wellensittich ist in Ordnung» — falsch; soziale Tiere müssen mindestens zu zweit gehalten werden. Tipp: informiere dich vor der Anschaffung über die Mindestanforderungen deiner Tierart und halte gesellige Tiere immer mindestens paarweise.
📎 Offizielle Quellen
- BLV · Meerschweinchen im Recht →
- BLV · Wellensittiche im Recht →
- Fedlex · Tierschutzverordnung (TSchV) →
❓ Häufige Fragen
Darf ich ein Meerschweinchen allein halten?
Nein. Meerschweinchen sind gesellig lebende Tiere und dürfen nach der Tierschutzverordnung nicht einzeln gehalten werden. Du musst sie mindestens zu zweit halten, mit einem Gehege von mindestens einem halben Quadratmeter für zwei Tiere, plus zusätzlicher Fläche für jedes weitere Tier.
Gilt das auch für Wellensittiche?
Ja. Auch Wellensittiche sind soziale Tiere und dürfen nicht einzeln gehalten werden. Sie brauchen mindestens einen Artgenossen sowie eine ausreichend grosse Voliere mit Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Mindestmasse für die Haltung sind in der Tierschutzverordnung im Anhang festgelegt, je nach Anzahl der Vögel.
Ist ein Goldfischglas erlaubt?
Das klassische runde Goldfischglas ist in der Regel nicht zulässig. Aquarien dürfen nicht von allen Seiten einsehbar sein, damit die Fische sich zurückziehen können, und es gilt ein Mindestvolumen je nach Fischgrösse. Ein kleines rundes Glas erfüllt diese Anforderungen meist nicht.
Was bedeutet artgerechte Haltung?
Artgerechte Haltung bedeutet, dass das Tier genügend Platz, Beschäftigung, Rückzugsmöglichkeiten und Sozialkontakte hat, entsprechend seinen Bedürfnissen. Die Tierschutzverordnung legt für viele Arten Mindestmasse und Bedingungen fest. Informiere dich vor der Anschaffung, damit du die Anforderungen deiner Tierart erfüllen kannst.
Was droht bei tierschutzwidriger Haltung?
Andere Haltungsverstösse können mit einer Busse bis 20'000 Franken geahndet werden, eigentliche Tierquälerei mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe. Die kantonalen Veterinärämter können Auflagen machen oder Tiere wegnehmen. Halte deine Tiere deshalb artgerecht und gesellige Arten mindestens zu zweit.
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