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FamZG · kantonal · Zürich
Aktualisiert Juni 2026

👶 Bekomme ich in der Schweiz Familienzulagen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — pro Kind gibt es eine Familienzulage, mindestens nach dem Bundesminimum. Nach dem Familienzulagengesetz (FamZG) beträgt die Kinderzulage mindestens 215 CHF/Monat (Geburt bis 16) und die Ausbildungszulage mindestens 268 CHF/Monat (16 bis 25 in Ausbildung). Die Kantone können höhere Ansätze festlegen. Beispiel Kanton Zürich (illustrativ): Kinderzulage 215 CHF bis 12, danach 268 CHF, Ausbildungszulage 268 CHF. Anspruch haben Arbeitnehmende (über den Arbeitgeber), Selbständige und Nichterwerbstätige (mit Einkommensgrenze). Es gilt der Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage», mit einer Rangordnung, wer sie bezieht. Kurz: ja, pro Kind — mindestens 215 bzw. 268 CHF.

📋 Die Regeln

  • Kinderzulage mind. 215 CHF/Monat (bis 16)
  • Ausbildungszulage mind. 268 CHF/Monat (16–25)
  • Kantone dürfen höher sein (Beispiel Zürich)
  • Anspruch: Arbeitnehmende, Selbständige, Nichterwerbstätige
  • Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage»

🔓 Ausnahmen

  • Nichterwerbstätige: Einkommensgrenze (~45'180 CHF/Jahr) und keine EL
  • Behinderte Kinder: Kinderzulage teils bis 20 Jahre
  • Differenzzahlung möglich, wenn der andere Kanton höher ist

⚠️ Strafen & Bussen

Es geht nicht um Bussen, aber wer keinen Antrag stellt, erhält die Zulage nicht automatisch — sie muss über den Arbeitgeber oder die Familienausgleichskasse geltend gemacht werden. Doppelbezüge für dasselbe Kind sind ausgeschlossen («Ein Kind, eine Zulage»). Vorsicht vor einem Mythos: «beide Eltern bekommen je eine volle Zulage» — falsch; pro Kind gibt es nur eine Zulage, mit einer Rangordnung, wer sie bezieht; der zweitberechtigte Elternteil kann höchstens eine Differenz erhalten. Tipp: melde die Zulage über deinen Arbeitgeber an und kläre bei getrennten Eltern, wer vorrangig anspruchsberechtigt ist.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie hoch sind die Familienzulagen?

Das Bundesminimum beträgt 215 Franken im Monat für die Kinderzulage und 268 Franken für die Ausbildungszulage pro Kind. Die Kantone können höhere Ansätze festlegen. Im Kanton Zürich beträgt die Kinderzulage 215 Franken bis 12 Jahre und danach 268 Franken bis 16.

Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Anspruch haben Arbeitnehmende über den Arbeitgeber, Selbständigerwerbende über ihre Familienausgleichskasse und Nichterwerbstätige innerhalb einer Einkommensgrenze. Es gilt eine Rangordnung, wer die Zulage bezieht, vor allem wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder in verschiedenen Kantonen wohnen.

Was bedeutet Ein Kind, eine Zulage?

Der Grundsatz bedeutet, dass für jedes Kind nur eine Zulage ausbezahlt wird, nicht je eine an beide Eltern. Eine Rangordnung legt fest, wer vorrangig anspruchsberechtigt ist. Ist der zweitberechtigte Elternteil in einem Kanton mit höherem Ansatz, kann er eine Differenzzahlung erhalten.

Bis zu welchem Alter gibt es Zulagen?

Die Kinderzulage gibt es von Geburt bis 16 Jahre, bei behinderten Kindern teils bis 20. Die Ausbildungszulage gibt es von 16 bis höchstens 25 Jahre, solange das Kind in Ausbildung ist. Du musst die Ausbildung in der Regel mit einer Bescheinigung belegen.

Muss ich die Zulage beantragen?

Ja. Die Familienzulage wird nicht automatisch ausbezahlt. Arbeitnehmende beantragen sie über den Arbeitgeber, Selbständige und Nichterwerbstätige über die zuständige Familienausgleichskasse. Bei getrennten Eltern solltest du klären, wer vorrangig anspruchsberechtigt ist, um Verzögerungen zu vermeiden.

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