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Erwerbsersatzgesetz (EOG)
Aktualisiert Juni 2026

🍼 Wie viel Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub habe ich in der Schweiz?

Ja
Kurze Antwort

Ja — Mütter haben 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, der andere Elternteil 2 Wochen. Nach dem Erwerbsersatzgesetz (EOG) erhalten erwerbstätige Mütter 14 Wochen Urlaub nach der Geburt, bezahlt zu 80% des vorherigen Einkommens, höchstens 220 CHF pro Tag. Der Urlaub beginnt am Tag der Geburt; während 16 Wochen nach der Geburt gilt ein Kündigungsschutz. Muss das Neugeborene mindestens 2 Wochen im Spital bleiben, sind bis zu 8 zusätzliche Wochen möglich. Der andere Elternteil (Vater bzw. anerkannter zweiter Elternteil) hat 2 Wochen Urlaub, innert 6 Monaten zu beziehen, ebenfalls zu 80% (max 220 CHF/Tag). Für die Adoption eines Kindes unter 4 Jahren gibt es 2 Wochen. Kurz: ja, 14 Wochen für die Mutter, 2 für den anderen Elternteil.

📋 Die Regeln

  • Mutterschaftsurlaub 14 Wochen nach der Geburt
  • Bezahlt zu 80%, höchstens 220 CHF/Tag
  • Kündigungsschutz 16 Wochen nach der Geburt
  • Anderer Elternteil: 2 Wochen, innert 6 Monaten
  • Adoptionsurlaub: 2 Wochen (Kind unter 4)

🔓 Ausnahmen

  • Spitalaufenthalt des Kindes ≥2 Wochen: bis zu 8 Wochen zusätzlich
  • Urlaub des anderen Elternteils: am Stück oder als 10 einzelne Tage
  • Voraussetzung: vorher AHV-pflichtig erwerbstätig und versichert

⚠️ Strafen & Bussen

Es geht nicht um Bussen, aber der Anspruch ist gesetzlich garantiert: Verweigert der Arbeitgeber den Urlaub oder die Entschädigung, kannst du dich an die Ausgleichskasse und nötigenfalls ans Gericht wenden. Eine Kündigung während des Mutterschaftsurlaubs bzw. der 16-wöchigen Schutzfrist ist nichtig. Vorsicht vor einem Mythos: «der Urlaub des Vaters muss am Stück bezogen werden» — nicht zwingend; er kann auch als einzelne Tage innert 6 Monaten genommen werden. Tipp: melde die Geburt der Ausgleichskasse und kläre mit dem Arbeitgeber den Bezug der Urlaube frühzeitig.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?

Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen ab dem Tag der Geburt. Er wird zu 80 Prozent des vorherigen durchschnittlichen Einkommens entschädigt, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag. Muss das Neugeborene mindestens zwei Wochen im Spital bleiben, sind bis zu acht zusätzliche Wochen möglich.

Wie viel Urlaub hat der andere Elternteil?

Der andere Elternteil, also der Vater oder anerkannte zweite Elternteil, hat zwei Wochen Urlaub. Diese sind innert sechs Monaten nach der Geburt zu beziehen, am Stück oder als zehn einzelne Tage, und werden ebenfalls zu 80 Prozent entschädigt, höchstens 220 Franken pro Tag.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, gedeckelt bei 220 Franken pro Tag. Dieser Höchstbetrag entspricht einem Jahreseinkommen von rund 88'200 Franken. Das Taggeld berechnet sich aus 80 Prozent des Einkommens geteilt durch 365.

Bin ich während des Urlaubs vor Kündigung geschützt?

Ja. Während der 16 Wochen nach der Geburt besteht ein Kündigungsschutz, und eine Kündigung des Arbeitgebers in dieser Zeit ist nichtig. Der Mutterschaftsurlaub selbst dauert 14 Wochen. Der Schutz soll sicherstellen, dass du nach der Geburt nicht entlassen wirst.

Gibt es auch einen Adoptionsurlaub?

Ja. Seit 2023 gibt es bei der Adoption eines Kindes unter vier Jahren einen Adoptionsurlaub von zwei Wochen, ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Voraussetzung ist wie bei den anderen Urlauben, dass du vorher erwerbstätig und entsprechend versichert warst.

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