Darf ich in der Schweiz mit Alkohol Auto fahren?
Es kommt auf den Wert an — fahren mit Restalkohol ist nur unter 0,5‰ erlaubt. Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5‰. Für Neulenkende (Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschülerinnen, Fahrlehrer und Begleitpersonen gilt 0,1‰ (faktisch null). Zwischen 0,5 und 0,79‰ gibt es eine Verwarnung und eine Busse von rund 600–800 CHF. Ab 0,8‰ droht ein Ausweisentzug von mindestens 3 Monaten plus eine hohe, einkommensabhängige Strafe (Tagessätze). Bei Neulenkenden führt schon ein Verstoss gegen die 0,1‰-Grenze zu Verlängerung der Probezeit und Entzug. Grundlage ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG). Kurz: nur unter 0,5‰ — und null für Neulenkende.
📋 Die Regeln
- Allgemeine Grenze 0,5‰
- Neulenkende/Berufschauffeure: 0,1‰
- 0,5–0,79‰: Verwarnung + Busse ~600–800 CHF
- Ab 0,8‰: Ausweisentzug min. 3 Monate
- Strafe ab 0,8‰: einkommensabhängige Tagessätze
🔓 Ausnahmen
- Neulenkende: Probezeit +1 Jahr und Entzug bei Verstoss
- Zweiter mind. mittelschwerer Verstoss: Probeausweis annulliert
- Gilt sinngemäss auch für Velo und E-Trottinett
⚠️ Strafen & Bussen
Zwischen 0,5 und 0,79‰ gibt es eine Verwarnung und eine Busse von rund 600–800 CHF. Ab 0,8‰ folgt ein Ausweisentzug von mindestens 3 Monaten sowie eine einkommensabhängige Geldstrafe in Tagessätzen, bei schweren Fällen auch Freiheitsstrafe. Bei Neulenkenden verlängert ein Verstoss die Probezeit um ein Jahr und der Probeausweis wird entzogen; beim zweiten mindestens mittelschweren Verstoss wird er annulliert (Führerprüfung neu). Vorsicht vor einem Mythos: «ein, zwei Bier sind sicher ok» — nicht verlässlich; schon wenig Alkohol kann über 0,5‰ führen. Tipp: im Zweifel nicht fahren.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die Promillegrenze?
Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille. Für Neulenkende mit Führerausweis auf Probe, Berufschauffeure, Fahrschülerinnen, Fahrlehrer und Begleitpersonen gilt eine tiefere Grenze von 0,1 Promille, was faktisch einem Alkoholverbot am Steuer entspricht.
Was passiert zwischen 0,5 und 0,8 Promille?
In diesem Bereich gibt es in der Regel eine Verwarnung und eine Busse von rund 600 bis 800 Franken, sofern keine weiteren Verstösse oder eine Gefährdung dazukommen. Wiederholungen und höhere Werte führen zu strengeren Massnahmen bis hin zum Ausweisentzug.
Was droht ab 0,8 Promille?
Ab 0,8 Promille droht ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten sowie eine einkommensabhängige Geldstrafe in Tagessätzen. In schweren Fällen oder bei Gefährdung kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Folgen sind deutlich einschneidender als nur eine Busse.
Was gilt für Neulenkende?
Für Neulenkende gilt die 0,1-Promille-Grenze. Schon ein Verstoss führt in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um ein Jahr und zum Entzug des Probeausweises. Beim zweiten mindestens mittelschweren Verstoss wird der Probeausweis annulliert und die Prüfung muss neu abgelegt werden.
Gilt das auch fürs Velo?
Ja, sinngemäss. Auch auf dem Velo und dem E-Trottinett gilt die Grenze von 0,5 Promille, für gewisse Gruppen tiefer. Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss wird auch dort geahndet, mit Bussen und je nach Fall weiteren Folgen für den Führerausweis im motorisierten Verkehr.
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