Darf ich in der Schweiz ein E-Trottinett fahren?
Ja — mit Regeln. Strassentaugliche E-Trottinette gelten als Leicht-Motorfahrräder: Motor bis 500 W, Unterstützung bis 20 km/h. Mindestalter: ab 14 mit Führerausweis Kategorie M, ab 16 ohne Ausweis. Seit den Regeländerungen 2025 ist Licht Pflicht — vorne weiss, hinten rot, auch tagsüber. Gefahren wird auf dem Velostreifen/Veloweg, wo vorhanden, sonst auf der Strasse; das Trottoir ist nur erlaubt, wo auch Velos zugelassen sind. Es gilt die 0,5‰-Grenze (für Junglenkende 0,1‰). Helm ist empfohlen, nicht Pflicht. Achtung: viele importierte Modelle haben keine Schweizer Typengenehmigung und sind auf öffentlichen Strassen illegal. Kurz: ja, mit Licht und ab 16.
📋 Die Regeln
- Wie Leicht-Motorfahrrad: max 500 W, 20 km/h
- Ab 14 mit Kat. M, ab 16 ohne Ausweis
- Licht Pflicht: vorne weiss, hinten rot — auch tagsüber
- Veloweg/Velostreifen, nicht das Trottoir
- 0,5‰ (Junglenkende 0,1‰), Helm empfohlen
🔓 Ausnahmen
- Trottoir nur, wo Velos ausdrücklich zugelassen sind
- Importmodelle ohne ASTRA-Typengenehmigung: auf der Strasse illegal
- Schnellere/stärkere Geräte gelten als andere Fahrzeugkategorie
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ohne Licht, zu schnell frisiert, ohne nötigen Ausweis oder mit einem nicht zugelassenen Modell fährt, riskiert eine Busse und bei frisierten Geräten ein Verfahren wegen Fahrens ohne Berechtigung. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird wie beim Velo/Auto geahndet. Vorsicht vor einem Mythos: «E-Trottinette darf man überall auf dem Trottoir fahren» — falsch; das Trottoir ist nur erlaubt, wo auch Velos zugelassen sind. Tipp: vor dem Kauf prüfen, ob das Modell eine Schweizer Typengenehmigung hat, und immer mit Licht fahren.
📎 Offizielle Quellen
- ASTRA · fahrzeugspezifische Regeln →
- BFU · E-Trottinett & E-Roller →
- Stadt Zürich · Elektro-Trendfahrzeuge →
❓ Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ich fahren?
Ein strassentaugliches E-Trottinett darfst du ab 14 Jahren mit dem Führerausweis der Kategorie M fahren, ab 16 Jahren auch ohne Ausweis. Das Gerät gilt rechtlich als Leicht-Motorfahrrad mit höchstens 500 Watt und einer Unterstützung bis 20 Stundenkilometer.
Brauche ich Licht?
Ja. Seit den Regeländerungen 2025 ist eine fest montierte Beleuchtung Pflicht, vorne weiss und hinten rot, und zwar auch tagsüber für strassenzugelassene Geräte. Ohne Licht riskierst du eine Busse, deshalb solltest du es vor jeder Fahrt prüfen.
Wo darf ich fahren?
Du fährst auf dem Velostreifen oder Veloweg, wo es ihn gibt, sonst auf der Strasse. Das Trottoir ist nur erlaubt, wo auch Velos ausdrücklich zugelassen sind. Reines Fahren auf dem Gehweg zwischen Fussgängern ist nicht gestattet und kann gebüsst werden.
Gilt eine Promillegrenze?
Ja. Es gilt die allgemeine Grenze von 0,5 Promille, für Junglenkende und gewisse Gruppen 0,1 Promille. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird auch auf dem E-Trottinett geahndet, ähnlich wie auf dem Velo oder im Auto, mit Bussen und weiteren Folgen.
Sind alle Modelle erlaubt?
Nein. Viele importierte E-Trottinette haben keine Schweizer Typengenehmigung des ASTRA und sind auf öffentlichen Strassen nicht zugelassen. Vor dem Kauf solltest du prüfen, ob das Modell die Vorgaben erfüllt, sonst riskierst du eine Busse und Probleme mit der Versicherung.
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